Corona als Dienstunfall
Anerkennung in MV für Polizisten zukünftig einfacher

Abgesenkte Regelungen für die Beweislast
In diesem Erlass sind die Regelungen für die Beweislast, dass die Dienstausübung ursächlich für die Erkrankung ist, abgesenkt. Die Covid-19-Infektion muss demnach im Dienst oder infolge eines intensiven Dienstkontaktes mit einer infektiösen Person stattgefunden haben. Die Intensität des Kontaktes bemisst sich dabei nach Dauer und örtlicher Nähe. Lässt sich kein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person feststellen, kann es im Einzelfall auch ausreichen, wenn es im unmittelbaren Dienstumfeld der betroffenen Beamtin oder des betroffenen Beamten nachweislich eine größere Anzahl von infektiösen Personen gegeben hat.
Die GdP empfiehlt daher allen Kolleginnen und Kollegen bei einem Infektionsfall, der möglicherweise mit der Ausübung der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, einen Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall zu stellen. Bei der Anerkennung als Dienstunfall können insbesondere umfassende Aufzeichnungen der beruflichen und privaten Kontakte helfen, um gegebenenfalls rekonstruieren zu können, wann, wo und durch wen es zur Infektion kam.
„Die Regelung ist eine gute Regelung für Mecklenburg-Vorpommern. Polizeibeschäftigte können sich in ihren täglichen Einsätzen nicht immer sicher vor Ansteckungen schützen. Ich hoffe, dass meine Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich die innere Ordnung auch in anderen Bundesländern aufrechterhalten und nicht einfach so zu Hause bleiben oder im Homeoffice arbeiten können, schnell ähnliche Regelungen erhalten“, so Schumacher abschließend.
Die GdP empfiehlt daher allen Kolleginnen und Kollegen bei einem Infektionsfall, der möglicherweise mit der Ausübung der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, einen Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall zu stellen. Bei der Anerkennung als Dienstunfall können insbesondere umfassende Aufzeichnungen der beruflichen und privaten Kontakte helfen, um gegebenenfalls rekonstruieren zu können, wann, wo und durch wen es zur Infektion kam.
„Die Regelung ist eine gute Regelung für Mecklenburg-Vorpommern. Polizeibeschäftigte können sich in ihren täglichen Einsätzen nicht immer sicher vor Ansteckungen schützen. Ich hoffe, dass meine Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich die innere Ordnung auch in anderen Bundesländern aufrechterhalten und nicht einfach so zu Hause bleiben oder im Homeoffice arbeiten können, schnell ähnliche Regelungen erhalten“, so Schumacher abschließend.