Aufwandsentschädigung für Polizeivollzugskräfte
„Bewegungsgeld“ wird nicht mehr pauschal gezahlt? - Attraktivität der Kriminalpolizei verbessern geht anders

Pauschalbeträgen brauchen keine Belege oder Nachweise
Entsprechend dieser Vorschrift sollen die Berechtigten eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15,34 Euro (!) erhalten. Jeder, der schon einmal eine Steuererklärung gemacht hat weiß, bei Pauschalbeträge brauchen keine Belege oder Nachweise vorgelegt zu werden. Anders verfährt man aber in Teilen der Kriminalpolizei von Mecklenburg-Vorpommern: Man verlangt sogar Quittungen vor der Gewährung der Pauschale.
Schumacher weiter: „Der Verordnungsgeber vertraut offensichtlich seinen Mitarbeitern und wollte die Verwaltung von unnötigen Tätigkeiten entlasten. Einige Vorgesetzte haben entweder aber eine andere Auffassung von Vertrauen, wenn es um ihre Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei geht oder zu viel Leerlauf in ihrer Verwaltung.“
Das Thema ist weder neu, noch hat sich in letzter Zeit die Rechtsprechung hierzu geändert. Nachweislich gab es bereits im Jahr 2012 eine gemeinsame Auffassung der Abteilung Polizei des Innenministeriums und den Vertretern der Gewerkschaft der Polizei über die Anwendung der Verwaltungsvorschrift Bewegungsgeld.
„Das Verhalten von einigen Vorgesetzten macht die Kriminalpolizei nicht attraktiver, sondern demotiviert die Kolleginnen und Kollegen. Ich erwarte, dass im Innenministerium schnellstmöglich zu dem damaligen Konsens zurückgefunden und das Bewegungsgeld wieder pauschal gezahlt wird“, so Schumacher abschließend.
Schumacher weiter: „Der Verordnungsgeber vertraut offensichtlich seinen Mitarbeitern und wollte die Verwaltung von unnötigen Tätigkeiten entlasten. Einige Vorgesetzte haben entweder aber eine andere Auffassung von Vertrauen, wenn es um ihre Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei geht oder zu viel Leerlauf in ihrer Verwaltung.“
Das Thema ist weder neu, noch hat sich in letzter Zeit die Rechtsprechung hierzu geändert. Nachweislich gab es bereits im Jahr 2012 eine gemeinsame Auffassung der Abteilung Polizei des Innenministeriums und den Vertretern der Gewerkschaft der Polizei über die Anwendung der Verwaltungsvorschrift Bewegungsgeld.
„Das Verhalten von einigen Vorgesetzten macht die Kriminalpolizei nicht attraktiver, sondern demotiviert die Kolleginnen und Kollegen. Ich erwarte, dass im Innenministerium schnellstmöglich zu dem damaligen Konsens zurückgefunden und das Bewegungsgeld wieder pauschal gezahlt wird“, so Schumacher abschließend.