Änderungsantrag der SPD und CDU Fraktion zum Besoldungsneuregelungsgesetz
Finanzausschuss entscheidet: Weiterhin Pensionskürzungen bei DDR-Biografien
- Änderung Gesetzentwurf der Regierung zur Abschaffung Systemnaher Zeiten -

Guter Gesetzesentwurf erarbeitet und auch im Kabinett befürwortet
Schumacher weiter: „Die Ministerpräsidentin hatte durch die Staatskanzlei einen guten Gesetzesentwurf erarbeiten lassen.Der Entwurf war mehrfach Thema im Kabinett. Und sowohl Minister von der SPD als auch von der CDU, hatten die Meinung, dass Kürzungen von Pensionen aufgrund von sogenannten systemnahen Zeiten nicht mehr erfolgen sollen. Warum jetzt die Landtagsmitglieder von SPD und CDU den Entwurf in diesem Punkt geändert haben, kann ich nicht nachvollziehen.“
Aus ihrer Sicht sind Begriffe wie „Wertschätzung für Landesbeschäftigte“ und „Anerkennung von Lebensleistungen“ nur Phrasen oder Fremdworte für die Landtagsabgeordneten.
„Im Gegensatz zu vielen Politkern hat die GdP wenigsten mit den Betroffen geredet. Die Betroffenen sagten uns, vor 1990 konnten sie kein Abitur machen oder wurden in ihrer Karriere z.B. nachweislich aufgrund ihres christlichen Glaubens behindert. Nach 1990 wurden sie mehrmals auf ihre Tätigkeiten in der DDR überprüft. Sie haben nach der Wende aktiv am Umbau der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern mitgewirkt und nicht – wie viele andere -ihrer Heimat den Rücken gekehrt. Und am Ende wird ihnen nur in MV die Pension gekürzt, weil sie wie Tausende andere DDR-Bürger die Bezirksparteischulen besucht haben“, so Schumacher abschließend.
Und so bleibt für viele Kolleginnen und Kollegen am Ende die Frage: Sind Christdemokraten, wie Egbert Liskow, aber auch Sozialdemokraten, wie Tilo Gundlack, die diesen Gesetzentwurf ohne Not und wider besseren Wissens verschlimmbessert haben, für Polizisten überhaupt noch wählbar?
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weitere Informationen
- GdP MV: 18. März 2021 - Erneute Falschmeldung des Norddeutschen Rundfunks (NDR)
- GdP MV: 18. März 2021 - Koalitionäre erweisen der Polizei einen Bärendienst
- GdP MV: 18. März 2021 - Koalitionäre der SPD und der CDU danken älteren Polizistinnen und Polizisten ihren Dienst für unser Land mit einem Schlag ins Gesicht
- GdP MV: 24. Februar 2021 - Schreiben an die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern - Sachlich falsche Darstellung „Höhere Pensionen für Beamte aus DDR-Staatsapparat“
- Linksfraktion MV: 17.03.2021 - SPD und CDU unterscheiden weiter Ost- und Westbiographien
- CDU Fraktion MV: 17.03.2021 - Systemnahe Zeiten in der ehemaligen DDR werden weiterhin nicht bei Höchstgrenzenberechnung berücksichtigt
- DGB Nord: 16.07.2020 - DGB zum Besoldungsneuregelungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
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„Im Gegensatz zu vielen Politkern hat die GdP wenigsten mit den Betroffen geredet. Die Betroffenen sagten uns, vor 1990 konnten sie kein Abitur machen oder wurden in ihrer Karriere z.B. nachweislich aufgrund ihres christlichen Glaubens behindert. Nach 1990 wurden sie mehrmals auf ihre Tätigkeiten in der DDR überprüft. Sie haben nach der Wende aktiv am Umbau der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern mitgewirkt und nicht – wie viele andere -ihrer Heimat den Rücken gekehrt. Und am Ende wird ihnen nur in MV die Pension gekürzt, weil sie wie Tausende andere DDR-Bürger die Bezirksparteischulen besucht haben“, so Schumacher abschließend.
Und so bleibt für viele Kolleginnen und Kollegen am Ende die Frage: Sind Christdemokraten, wie Egbert Liskow, aber auch Sozialdemokraten, wie Tilo Gundlack, die diesen Gesetzentwurf ohne Not und wider besseren Wissens verschlimmbessert haben, für Polizisten überhaupt noch wählbar?
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weitere Informationen
- GdP MV: 18. März 2021 - Erneute Falschmeldung des Norddeutschen Rundfunks (NDR)
- GdP MV: 18. März 2021 - Koalitionäre erweisen der Polizei einen Bärendienst
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- GdP MV: 24. Februar 2021 - Schreiben an die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern - Sachlich falsche Darstellung „Höhere Pensionen für Beamte aus DDR-Staatsapparat“
- Linksfraktion MV: 17.03.2021 - SPD und CDU unterscheiden weiter Ost- und Westbiographien
- CDU Fraktion MV: 17.03.2021 - Systemnahe Zeiten in der ehemaligen DDR werden weiterhin nicht bei Höchstgrenzenberechnung berücksichtigt
- DGB Nord: 16.07.2020 - DGB zum Besoldungsneuregelungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern