Gleiches Risiko, gleiche Absicherung
GdP fordert deutschlandweit einheitliche Absicherung der Polizei


Hintergrund:
Die GdP kritisiert, dass die einmalige Unfallentschädigung für Polizistinnen und Polizisten im Bund und den Ländern zwischen 80.000 Euro und 160.000 Euro schwankt - die Hinterbliebenenversorgung nach dienstunfallbedingtem Tod liegt zwischen 60.000 Euro und 120.000 Euro. Des Weiteren haben Widerrufsbeamtinnen und -beamte, die in den Praktika in den Dienststellen den gleichen Risiken ausgesetzt sind, lediglich einen ermessensabhängigen Anspruch auf Unterhaltsbeitrag.
Für die GdP ist dies ein untragbarer Zustand!