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Gleiches Risiko, gleiche Absicherung

GdP fordert deutschlandweit einheitliche Absicherung der Polizei

Schwerin.

„Es kann nicht sein, dass die Gesundheit und das Leben von Polizeibeschäftigten in Deutschland unterschiedlich viel wert sind“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher. Bundesweit gibt es unterschiedlichste Regelungen der Dienstunfallfürsorge bei Gewaltdelikten gegen Polizeibeschäftigte. Das bedeutet, dass alle Polizeibeamtinnen und –beamte in Deutschland zwar das gleiche Risiko tragen, aber nicht im gleichen Maße von ihren Dienstherren abgesichert sind. Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher die Landesregierung auf, die einmalige Unfallentschädigung bei einem sog. „qualifizierten Dienstunfall“ auf 500.000 Euro sowie die Hinterbliebenenversorgung auf 300.000 Euro anzuheben und Auszubildende sowie Studierende in den Praktika in die volle Absicherung einzubeziehen.

"Ich habe deshalb heute den Innenminister Pegel (SPD) angeschrieben und ihn gebeten, sich auch auf der Innenministerkonferenz im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen, die täglich in der Gefahr stehen, die Erledigung ihrer Aufgaben mit ihrer Gesundheit oder sogar ihrem Leben zu bezahlen, für eine wertschätzende Reform der Dienstunfallfürsorge einzusetzen“, so Schumacher abschließend.

Hintergrund:
Die GdP kritisiert, dass die einmalige Unfallentschädigung für Polizistinnen und Polizisten im Bund und den Ländern zwischen 80.000 Euro und 160.000 Euro schwankt - die Hinterbliebenenversorgung nach dienstunfallbedingtem Tod liegt zwischen 60.000 Euro und 120.000 Euro. Des Weiteren haben Widerrufsbeamtinnen und -beamte, die in den Praktika in den Dienststellen den gleichen Risiken ausgesetzt sind, lediglich einen ermessensabhängigen Anspruch auf Unterhaltsbeitrag.
Für die GdP ist dies ein untragbarer Zustand!
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