Zum Inhalt wechseln

Gespräch mit dem Finanzminister

Landesregierung und Gewerkschaften regen Änderungen beim Landesbesoldungsgesetz an

- voraussichtlich zum 1. März kommenden Jahres --> Einmalzahlung in Höhe von 9,35 Prozent -

Schwerin.

Der DGB, der dbb sowie das Finanzministerium haben abschließend über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung im Freistaat Sachsen gesprochen. Die dem Land entstandenen Minderausgaben sollen nun für die langfristige Sicherung der Pensionsausgaben sowie für Anpassungen im Rahmen der laufenden Besoldungsgesetzgebung genutzt werden.

Die Gewerkschaften sehen das Land in einer politischen Verantwortung und forderten, den entstandenen Vorteil wieder auszugleichen. Die Landesregierung vertritt hingegen die Auffassung, dass das Urteil keine Rechtswirkung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entfaltet. Gleichwohl erklärt es sich bereit, die seinerzeitigen Personalminderausgaben in Höhe von 44 Mio. Euro insbesondere für die Sicherung künftiger Pensionen einzusetzen. ...
... mehr auf der Seite des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern
      zur MitgliederINFO

Der Landesvorstand
This link is for the Robots and should not be seen.