Regierungsbündnis plant Ombudsmann
Polizeibeauftragter? – Kein Bedarf!
- keine Sympathie für diesen Vorschlag von der GdP -
Es gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten
Die Landespolizei steht täglich vor enormen Herausforderungen und sieht sich stetig wachsender Gewalt und Aggressionen im Dienst ausgesetzt. Aber statt den Polizistinnen und Polizisten Wertschätzung zu signalisieren und den Rücken zu stärken, setzen einige Akteure auf grundsätzliches Misstrauen.
„Die Polizei versteckt nichts, noch hat sie etwas zu verstecken“, so Schumacher weiter. Bereits jetzt gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, um als Bürger oder als Mitarbeiter offen und anonym Kritik zu äußern oder sich zu beschweren.
Und neben sicherlich vielen die in dieser Aufzählung nicht genannt worden sind, gibt es auch noch Vorgesetzte sowie Politiker, die sogar die Polizeibeschäftigten in ihren Dienststellen aufsuchen und um dort mit ihnen über Sorgen und Nöte sprechen.
Wem das nicht alles reicht, der hat immer noch die Möglichkeit von Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerden, Disziplinarverfahren oder Strafanzeigen.
„Die GdP lehnt die Schaffung eines zusätzlichen Polizeibeauftragten jedenfalls ab“, so Schumacher abschließend.
Der Landesvorstand
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Auszug: Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern - Abschlussbericht zur zweiten Befragung in 2018 (Managementfassung) (pdf.Dokument)
„Die Polizei versteckt nichts, noch hat sie etwas zu verstecken“, so Schumacher weiter. Bereits jetzt gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, um als Bürger oder als Mitarbeiter offen und anonym Kritik zu äußern oder sich zu beschweren.
- Es gibt die Führungs- und Teamfeedbacks.
- Es gibt die Gleichstellungsbeauftragte.
- Es gibt die Personalvertretung. (§ 61 Abs. 4 PersVG MV)
- Es gibt die Schwerbehindertenvertretung.
- Es gibt den Datenschutzbeauftragten.
- Es gibt den Petitionsausschuss.
- Es gibt die Seelsorger (evangelisch oder katholisch).
- Es gibt den medizinischen Dienst.
- Es gibt den Bürgerbeauftragten.
- Es gibt die Gewerkschaften.
Und neben sicherlich vielen die in dieser Aufzählung nicht genannt worden sind, gibt es auch noch Vorgesetzte sowie Politiker, die sogar die Polizeibeschäftigten in ihren Dienststellen aufsuchen und um dort mit ihnen über Sorgen und Nöte sprechen.
Wem das nicht alles reicht, der hat immer noch die Möglichkeit von Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerden, Disziplinarverfahren oder Strafanzeigen.
„Die GdP lehnt die Schaffung eines zusätzlichen Polizeibeauftragten jedenfalls ab“, so Schumacher abschließend.
Der Landesvorstand
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Auszug: Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern - Abschlussbericht zur zweiten Befragung in 2018 (Managementfassung) (pdf.Dokument)