Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) durch den Landtag in Schwerin beschlossen
„Wahrnehmung ist immer subjektiv. Und so war auch in dieser Debatte erkennbar, dass für viele die Polizei Freund und Helfer ist und sich einige andere auf dem Weg in einen Polizeistaat wähnen.“, so Schumacher weiter.
Die GdP nimmt Sorgen und Befürchtungen auch von Teilen der Bevölkerung ernst und hatte daher gerade den Fachleuten aus dem Innenausschuss die Möglichkeit gegeben, den Leiter des Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung beim BKA persönlich zu befragen. Diese Chance hatte leider weder Peter Ritter noch jemand anderes von der Partei DIE LINKE genutzt, was die GdP bedauert.
Die Digitalisierung verändert die Polizeiarbeit grundlegend. Nicht alles, was technisch möglich ist, braucht die Polizei. Aber die Polizei braucht Gesetze, die die heutigen technischen Möglichkeiten von Gefährdern, Störern und Tätern sowie die aktuellen polizeilichen Herausforderungen ausreichend berücksichtigen.
„Die digitale Welt darf kein rechtsfreier Raum sein.“, so Schumacher abschließend.
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weitere Meldungen zum Thema:
- 09. Dezember 2019 - Polizeibeauftragter? – Kein Bedarf!
- 12. September 2019 - Die Landespolizei muss hinschauen dürfen, um nicht das Nachsehen zu haben
- 18. August 2019 - GdP MV zum SOG
- 18. Juni 2019 - Novellierung des SOG M-V ist kein „Stasi reloaded“
Die GdP nimmt Sorgen und Befürchtungen auch von Teilen der Bevölkerung ernst und hatte daher gerade den Fachleuten aus dem Innenausschuss die Möglichkeit gegeben, den Leiter des Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung beim BKA persönlich zu befragen. Diese Chance hatte leider weder Peter Ritter noch jemand anderes von der Partei DIE LINKE genutzt, was die GdP bedauert.
Die Digitalisierung verändert die Polizeiarbeit grundlegend. Nicht alles, was technisch möglich ist, braucht die Polizei. Aber die Polizei braucht Gesetze, die die heutigen technischen Möglichkeiten von Gefährdern, Störern und Tätern sowie die aktuellen polizeilichen Herausforderungen ausreichend berücksichtigen.
„Die digitale Welt darf kein rechtsfreier Raum sein.“, so Schumacher abschließend.
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