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Schreiben an die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Sachlich falsche Darstellung „Höhere Pensionen für Beamte aus DDR-Staatsapparat“

Schwerin.

Die in diesem Zusammenhang insbesondere durch die Presse, aber auch von der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der DDR-Diktatur verbreitete Darstellung, die Landesregierung wolle durch Gesetzesänderung Landesbeamten, die schon im DDR-Staatsapparat beschäftigt waren, „höhere Pensionen zahlen“ und/oder „Beamten ihre Tätigkeit während der DDR-Zeit als normale Beamtentätigkeit anrechnen“ bzw. „jetzt mit der neuen Regelung als Beamte einseitig begünstigen“, ist sachlich und rechtlich falsch.

  • Die gegenwärtige Kürzung der nach der Wiedervereinigung erarbeiteten Versorgung trifft ausschließlich mehrfach überprüfte und für verfassungstreu erklärte Beamte, die jahrelang auch für Ihre und unsere Sicherheit gesorgt haben.
  • Die abzuschaffende Versorgungskürzung bezieht Zeiten ab dem 17. Lebensjahr und vor einer Tätigkeit im DDR-Staatsapparat genauso ein wie nach der Wiedervereinigung erworbene Rentenansprüche, welche vor einer Ernennung zum Beamten erarbeitet wurden. Durch die gegenwärtige Regelung wurden bzw. werden die Betroffenen auch von jeglichen Rentenerhöhungen ausgeschlossen.


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