Zum Inhalt wechseln

Polizeilaufbahnrecht

GdP gibt Stellungnahme zum Entwurf Polizeilaufbahnverordnung ab

Schwerin.

Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Gewerkschaften hat unsere Gewerkschaft der Polizei die Chance genutzt und eine Stellungnahme zum Entwurf eines Eckpunktepapiers zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PolLaufbVO) abgegeben. Ziel der GdP ist und bleibt die zweigeteilte Laufbahn. Solange dieses Ziel aber nicht erreicht ist, erwartet die GdP, dass den bereits vorhandenen Beamtinnen und Beamten im mittleren und gehobenen Dienst gute Aufstiegs- und Qualifizierungschancen geboten werden.

Wichtig für uns - modernes und zeitgemäßes Polizeilaufbahnrecht

Dabei ist zu beachten, dass unsere Polizei aus den unterschiedlichsten Menschen besteht. So manche haben vor 1990 ihren Dienst begonnen, manche hatten eine verkürzte Ausbildung, wiederum andere sind Seiteneinsteiger, und einige kommen als Länderwechsler in unser schönes Bundesland. Auch die familiäre Situation ist weit gefächert.

In ihrer Stellungnahme war es unsere GdP deshalb sehr wichtig, dass wir ein modernes und zeitgemäßes Polizeilaufbahnrecht bekommen, welches – trotz verschiedenster Biografien – eine Personalentwicklung ermöglicht.

Wir haben aber auch unterstrichen, dass der Polizeiberuf von jeher und in erster Linie ein Erfahrungs- und Aufstiegsberuf ist. Wir erwarten deshalb, einen breiten Fächer von unterschiedlichen Aufstiegsverfahren, damit in Zukunft die Chance besteht, deutlich zügiger, verfahrensökonomischer und ressourcenschonender als bisher den Wechsel in den gehobenen und höheren Dienst zu vollziehen.
Wir erwarten ein Polizeilaufbahnrecht, dass Fernlernmethoden für den Aufstieg zulässt, den Erwerb von Qualifikationen und Abschlüsse neben der beruflichen Tätigkeit, z. B. im Fern- oder Teilzeitstudium, würdigt und Fachkarrieren unterstützt.

----
This link is for the Robots and should not be seen.