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GdP zu den polizeilichen Einsätzen am Tag der Arbeit

Schilff: 1. Mai ist auch in Krisenzeiten ein Feiertag des Versammlungsrechts

Hannover/Berlin.

Der 1. Mai sei nicht nur der Tag der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften, sondern auch ein bedeutender Feiertag des Versammlungsrechts, insbesondere in Zeiten einschränkender Regelungen, betonte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Dietmar Schilff am Donnerstag in Hannover. „Die Polizei von Bund und Ländern verfügt mit Blick auf die Corona-Anordnungen über große Erfahrungen, um lageorientierte Maßnahmen zu ergreifen“, sagte der GdP-Vize.

Weder guter noch schlechter Protest

Wenn es bei angemeldeten Demonstrationen Provokationen und bewusste Gesetzesübertretungen geben sollte, werden Schilff zufolge die Einsatzkräfte mit Augenmaß, wenn notwendig aber auch mit der gebotenen Konsequenz dagegen vorgehen. Es gebe aus polizeilicher Sicht genau so wenig einen guten wie einen schlechten Protest gegen andere Meinungen, es gebe nur einen verfassungsgemäßen Protest.

Es sei wichtig, dass die Politik zugleich Handlungssicherheit beim Blick auf das Vermummungsverbot schaffe, da die Lage aufgrund des momentan üblichen Mund- und Nasenschutzes aus Sicht der GdP schwer zu handhaben sein werde.

Den bundesweit eingesetzten polizeilichen Kräften wünschte Schilff friedliche Einsätze, gute An- und Rückfahrten sowie gute Gespräche mit den Demonstrierenden. In diesen Zeiten gelte es, solidarisch zu sein. „Ich persönlich würde mich schon sehr freuen, wenn meine eingesetzten Kolleginnen und Kollegen neben der Uniform nur ihren Mund-Nasen-Schutz tragen müssten, weil sich die Teilnehmenden an die Abstandsregelungen und hygienischen Maßnahmen halten.“
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