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Einsatzzeiten CASTOR 2005 und 2006

Musterklagevereinbarung abgeschlossen

Hannover.

Die Musterklagevereinbarung zwischen GdP, MI und MF ist abgeschlossen. Innenministerium und Gewerkschaften werden obergerichtliches Ergebnis des Musterprozesses akzeptieren.

Erstmals beim CASTOR-Transport 2005 wurde von der Gesamteinsatzleitung Lüneburg eine pauschale Anrechnung von Bereitschaftszeiten während des Einsatzes in Höhe von 25% festgelegt. Die gleiche Regelung wurde beim CASTOR-Transport 2006 übernommen. Die GdP hat hierin eine Verletzung der Rechte der Einsatzkräfte gesehen und Musterklagen angekündigt. Die Musterklage ist inzwischen beim Verwaltungsgericht Lüneburg anhängig. Die Musterklagevereinbarung zwischen Gewerkschaft der Polizei und Nieders. Ministerium für Inneres und Sport – Landespolizeipräsidium – liegt mit folgendem Inhalt vor:

„Die GdP und die DPolG sind im Gegensatz zum LPP der Auffassung, dass sich aus europäischem Gemeinschaftsrecht für die Castor-Einsätze 2005 und 2006 ergibt, dass Bereitschaftsdienst stets wie „Volldienst“ ungekürzt durch Freizeitausgleich abzugelten ist.

Das beim Verwaltungsgericht Lüneburg anhängige Klageverfahren mit dem Aktenzeichen 1A 274/06 wird als Musterprozess geführt, um diese Streitfrage zu klären.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport überträgt im Falle des Unterliegens das zumindest obergerichtliche Ergebnis dieses Musterprozesses auf alle im Einsatz befindlich gewesenen niedersächsischen Beamtinnen und Beamten dieser beiden Castor-Einsätze, sofern im Tenor oder in den Entscheidungsgründen diese Grundsatzfrage zweifelsfrei entschieden wird und auf die betroffenen Beamtinnen und Beamten uneingeschränkt übertragen werden kann.“


Wir werden weiter informieren.
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