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HAUSHALT & LAUFBAHNRECHT: Kommt die 3-geteilte Laufbahn zurück? GdP und Personalräte protestieren gegen die Pläne des Innenministeriums

Der Erlass zur Einrichtung einer Landesarbeitsgruppe (LAG) Dienstpostenkonzept A11/A12 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) hat in der Polizei für große Unruhe gesorgt. Die GdP ist für die Bewertung aller Dienstposten des Polizeivollzugs mindestens nach A11. Die DPolG unterstützt dagegen das Innenministerium. Eine landesweite Personalrätekonferenz am 15.09. sprach sich einhellig für Bewertung des Polizeidienstes nach A11 aus.

Selten hat in den letzten Jahren ein Erlass aus dem Hause von Innenminister Schünemann mehr Unruhe verursacht als der zur Einsetzung einer LAG für ein neues Dienstpostenkonzept A11/A12 BBesO für den Polizeivollzugsdienst vom 24.06.2009. Nach Bekanntwerden dieses Erlasses und der Formulierung des Ziels/Auftrags der Arbeitsgruppe mussten Zweifel an deren Gestaltungsfreiheit aufkommen.

 

Zitat des Erlasses: „Auftraggeber ist Herr Präsident des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, Andreas Bruns. Die Landesarbeitsgruppe erarbeitet einen Entwurf eines Rahmenkonzeptes zur Bewertung der Dienstposten (Polizeivollzug) für die Laufbahngruppe 2 ab A11 bis A12 BBesO und ein Umsetzungskonzept (das „Rahmenkonzept für den gehobenen Dienst“ A12 und A13 g.D. BBesO ist einzubeziehen).

Die Anzahl der Bewertungen im Bereich A11 BBesO darf die Zahl der vorhandenen Planstellen nicht überschreiten.

Eine Reduzierung von Bewertungen ist ausdrücklich nicht das Ziel dieses Auftrages."

 
 
Damit wäre die gerechte und zweigeteilte Laufbahn der Polizei Niedersachsen erledigt. Innenminister Schünemann hätte seiner Aussage vom 20.12.05 zumindest widersprochen: „Die zweigeteilte Laufbahn ist Ausdruck der Wertschätzung des Polizeiberufes. Die gesellschaftlichen Anforderungen sind gestiegen, sie erfordern daher bei den Polizeibeamten eine hohe Qualifikation in Form einer hochwertigen Ausbildung. Ich habe deshalb entschieden, dass die zweigeteilte Laufbahn erhalten bleibt!“

Die GdP hat nach Bekanntwerden dieses Erlasses eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein eigenes Konzept der LAG entgegensetzen soll und wird (s. Leitartikel in DP/Nds. 09/09). Der Protest und die Aussage der GdP war und ist eindeutig: „Einheitliche Bewertung aller Sachbearbeiter-Dienstposten des Polizeivollzugs bis mindestens A11! Keine erneute Dreiteilung der Polizei!“

Mit deutlicher Verwunderung wurde die Stellungnahme der DPolG zu diesem Erlass aufgenommen. In einer Info vom 27.06.2009 kann man nachlesen: „Die DPolG ist der Meinung, dass die Übernahme von mehr Führungsverantwortung oder von Tätigkeiten der herausgehobenen Sachbearbeitung im Einsatz- und Ermittlungsbereich zeitnah mit einer Beförderung nach A11 belohnt werden muss.“

Was für ein verquerer Gedankengang für eine Interessenvertretung. Oder will sich die DPolG zu einer Gewerkschaft der „besser verdienenden“ Polizeibeschäftigten mausern?

Gewerkschaftliche Proteste (oder Zustimmungen) sind das eine – Proteste und Aussagen der Beschäftigten und ihrer Personalräte sind das andere. Personalräte sind nach ihrem gesetzlichen Auftrag zur Neutralität verpflichtet und wenn Personalräte aller Berufsvertretungen in der Polizei gegen geplante und vorweggenommene Ergebnisse einer LAG protestieren, sollten die politisch und polizeilich Verantwortlichen aufmerken.

GdP-Argumente von den Personalräten bestätigt

Die GdP wurde in ihren Argumenten gegen die Ziele der Landesarbeitsgruppe von den Polizeipersonalräten deutlich gestärkt. Der Hauptpersonalrat hatte für den 15.09.2009 zu einer landesweiten Personalrätekonferenz nach Hannover eingeladen und mehr als 150 Mitglieder aus örtlichen, Bezirks- und Hauspersonalräten folgten dieser Einladung. Die zentrale Befürchtung der GdP, dass die Wertschätzung der polizeilichen Sachbearbeitung in allen Bereichen der Polizei mit einem solchen Konzept gefährdet wird, wurde von den Personalräten geteilt. Der Argumentationslinie des Präsidenten des LPPBK, Andreas Bruns, dass nach seiner Auffassung dem Laufbahnrecht nur durch ein Dienstpostenkonzept auch für den Bereich A11 Genüge getan würde, wurde mit deutlicher Verwunderung von den Konferenzteilnehmern wahrgenommen. Die bisherige Verfahrensweise sei nicht gesetzeskonform, so Bruns. Er nannte ein solches Konzept gerechter, transparenter, und der Leistungsgedanke komme dadurch stärker zum Tragen. Auch diese Argumente konnten die Personalräte nicht überzeugen. Vielmehr waren sie wie die GdP der Ansicht, dass die derzeitige Verfahrensweise ohne Not zum jetzigen Zeitpunkt verändert werden soll. Dies ist für die Polizei und für die Zukunftschancen der Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten kontraproduktiv. Auch wurde massiv Kritik daran geäußert, dass die Anzahl der Bewertungen auf den jetzigen Stand der A11-Stellen (ca. 2.400 Planstellen) festgeschrieben würde.

Die Argumente der GdP,

    • solidarisch gegen die Unterbewertung der polizeilichen Sachbearbeitung,
    • gegen ein „Karriere“-Ende bei A10,
    • gegen ein „Dienststellenhopping“ für A11,
    • für die Ausschöpfung der Stellenplanobergrenzen A12 und A13,
wurden auch von den Personalräten in Niedersachsen getragen.

Kein einziger Personalratsvertreter sprach sich in der Sitzung für ein solches Konzept aus, gleich welcher Berufsvertretung er auch angehört. Damit wird deutlich, dass die GdP den richtigen Weg beschreibt und sich wohl nur einige wenige aus anderen Berufsvertretungen verirrt haben.

rf/Jörg Mildahn

 
 
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