Niedersächsischer Verfassungsschutz: Stiefkind und/oder Sündenbock?
Dietmar Schilff im Gespräch mit den Beschäftigten
Wolfgang Rösemann machte deutlich, dass im Gegensatz zu anderen Ländern in Niedersachsen eine gute und enge Zusammenarbeit mit der Polizei im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten praktiziert wird, da viele Mitarbeiter einschließlich des Präsidenten aus dem Polizeibereich kommen. Allerdings führt das auch dazu, dass der Notwendigkeit Rechnung getragen werden muss, gute Polizeibeschäftigte und gute Verwaltungsbeschäftigte durch intensive Aus- und Fortbildung auch zu kompetenten Verfassungsschützern zu qualifizieren. Hierbei muss eine stärkere Verzahnung mit dem Bund erfolgen.
Vor dem Hintergrund ihrer Bemühungen und ihrer um Transparenz bemühten Arbeit fühlen sich die Verfassungsschützer derzeit zu Sündenböcken abgestempelt. Dem muss durch eine Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit entgegengewirkt werden.
Aber auch jenseits der aktuellen Rahmenbedingungen gibt es spezifische Probleme, die dazu führen, dass sich die Mitarbeiter stiefmütterlich behandelt fühlen. Sie sind von vielen Bewerbungsverfahren in andere Referate des MI ausgeschlossen oder zumindest in den Möglichkeiten beschränkt. Erforderlich wäre es aber vielmehr, dass im Rahmen des Personalmanagements eine verstärkte Rotation und eine höhere Durchlässigkeit in andere Bereiche möglich und gewollt sein müssen.
Zu der großen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter trägt auch der Umstand bei, dass der Verfassungsschutz im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit teilweise auch Aufgaben wahrnimmt, die besser von einer Landeszentrale für politische Bildung erledigt werden können. Das ist für die GdP der Beleg für den von ihr immer wieder geforderten Wiederaufbau einer solchen Einrichtung. Niedersachsen hatte als einziges Bundesland diese nicht mehr für notwendig erachtet.
Hinzu tritt eine suboptimale technische Ausstattung.
Zu Unzufriedenheit führt auch die gesetzliche Regelung, dass die Beamten-/innen, die in den Observationsgruppen tätig sind, im Gegensatz zu denen im MEK keine Privilegierung bei der Altersgrenze trotz gleicher Arbeit genießen, nur weil sie keine unmittelbaren vollzugspolizeilichen Aufgaben wahrnehmen. Außerdem besteht auch ein berechtigtes Unverständnis darüber, dass sie als einzige Abteilung des Innenministeriums, kein Jobticket zur Verfügung gestellt bekommen.
Dietmar Schilff machte den Teilnehmern der Diskussion deutlich, dass die GdP sich auch für ihre Anliegen zuständig fühlt und bemüht ist, mit dem MI und der Amtsleitung Lösungen zu finden. Er ließ keinen Zweifel daran, dass die GdP sich auch in der aktuellen Diskussion immer dahingehend positioniert hat, dass zwar alle Hintergründe aufgeklärt werden und Konsequenzen gezogen werden müssen, dass aber einer pauschalen Vorverurteilung des Verfassungsschutzes und seiner Mitarbeiter entschieden entgegengetreten werden muss.
Präsent, wo´s brennt – Gewerkschaft der Polizei