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GdP fordert Anhebung DUZ auf 5,- Euro

Weitere Verbesserungen für den Schichtdienst gefordert

Hannover.

In Umsetzung der Beschlüsse ihrer Bundes- und Landeskongresse hat die GdP Niedersachsen heute den Nieder-sächsischen Ministerpräsidenten aufgefordert, die Regelungen für Beamte und Beamtinnen mit Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) und Schichtdiensten zu ändern. Niedersachsen war einer der Vorreiter der Föderalismusreform und muss jetzt auch die Konsequenzen ziehen.

Seit mehreren Jahren wurden die Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) und die Wechselschichtzulage nicht mehr angepasst. Der Haushalt 2008 des Landes bietet nach Auffassung der GdP Gelegenheit, den verbalen Unterstützungsaussagen der Politiker für die Polizei endlich Taten folgen zu lassen. In einem Brief an Ministerpräsident Christian Wulff hat die GdP folgende Forderungen erhoben:
      Anhebung der DUZ auf mindestens 5,- €/Stunde.

      Die Gewährung der Polizeizulage darf nicht mehr zu einer Hälftelung der Schicht- und Wechselschichtzulage führen.

      Bei teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten darf ebenso wie bei den Tarifbeschäftigten Schicht- und Wechselschichtzulage nicht mehr gekürzt werden.

      Die Anzahl der Nachtarbeitsstunden darf nicht mehr ausschlaggebend für die Gewährung der Schicht- und Wechselschichtzulage sein.

Dazu der stellvertretende Landesvorsitzende Dietmar Schilff: „Eine Umsetzung dieser berechtigten Forderungen der niedersächsischen Polizeibeamtinnen und –beamten ist seit Jahren überfällig. Jetzt müssen endlich gesetzliche Konsequenzen gezogen werden.“
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