Polizei ist Lebenszeitberuf und kein Taubenschlag für Wehrpflichtige
GdP zu Stoiber-Vorschlag
Die GdP erinnert daran, dass die Ableistung der Wehrpflicht beim BGS vor über 30 Jahren abgeschafft worden ist. Für die GdP ist der Polizeiberuf ein Lebenszeitberuf, den man nicht mal so für einige Monate ausüben kann.
Bei der Polizei gibt es keine Routinearbeiten, die von unausgebildeten Zeitkräften erledigt werden könnten. Eine Polizeibehörde ist auch kein „Taubenschlag“, in dem jeder mal für ein paar Monate Einsicht, zum Beispiel in Ermittlungsakten, nehmen könnte. Dienstliche Vorgänge, die bei der Polizei bearbeitet werden, müssen mit hoher Sensibilität und einem hohen Sicherheitsaufwand behandelt werden. Stoiber steht es aber frei, Wehrpflichtleistende als seine Personenschützer zu akzeptieren. Dann würden gut ausgebildete Beamte frei für andere Sicherheitsaufgaben.
Eine klare Absage erteilte die GdP den in der Union weiter schwelenden Plänen, die Bundeswehr in den Schutz der inneren Sicherheit einzubinden. Es besteht mit dem Deutschen Bundeswehrverband (DBwV) Einvernehmen darüber, dass Polizei und Bundeswehr nur für das jeweilige Aufgabengebiet entsprechend ausgebildet sind. Eine Aufgabenvermischung wird von beiden Seiten strikt abgelehnt. Die verfassungsgemäße Zusammenarbeit von Militär und Polizei im Wege der Amtshilfe reicht aus, um kritische Situationen zu meistern. Veränderten Aufgabenstellungen muss mit Personal- und Ausstattungsverbesserungen begegnet werden, nicht mit hilflosem Aktionismus.