Vergabe von Bonuspunkten in der Pflichtversicherung
- weitere Beanstandungen sind nicht erforderlich -
Um unseren Versicherten, die sich mit entsprechenden Gedanken tragen, Mühen und Kosten zu ersparen, erklärt sich die VBL aufgrund Verwaltungsratsbeschlusses vom 30. November 2006 bereit, hinsichtlich der Versicherungsnachweise für 2004 und 2005 in der Frage der Vergabe von Bonuspunkten auf die Einhaltung der sechsmonatigen Ausschlussfrist für die Beanstandung dieser Versicherungsnachweise durch unsere Versicherten sowie auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Entsprechendes gilt für die Erhebung einer Klage zum ordentlichen Gericht oder zum Schiedsgericht der VBL.
Das bedeutet, dass unsere Versicherten in dieser Sache weder die Versicherungsnachweise 2004 und 2005 gegenüber der VBL beanstanden noch Klage erheben müssen, um ihre Rechte zu wahren.
Sobald die Rechtslage durch eine rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidung in den anhängigen Prozessen geklärt ist und die Gremien der VBL sich hiermit befasst haben, wird die VBL unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen und die Versicherten über das Ergebnis informieren. Gegen diese Mitteilungen haben unsere Versicherten dann wiederum die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.