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Einsatzzeiten Castor 2008

Ergebnis der Musterklage wird übertragen

Hannover:.

Die Anfang 2007 abgeschlossene Musterklagevereinbarung gilt auch für den Castor-Einsatz 2008. Landespräsident für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz legt entsprechenden Erlass vor.

Zur Erinnerung: Erstmals beim Castor-Einsatz 2005 wurde von der Lüneburger GEL eine pauschale Abrechnung von Bereitschaftszeiten für diesen Einsatz in Höhe von 1/3 festgelegt. Die gleiche Regelung wurde auch für den Castor-Einsatz 2006 übernommen. Die GdP hat wegen der Schlechterstellung gegenüber den vorangegangenen Einsätzen eine Musterklage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht und gleichzeitig eine Musterklagevereinbarung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration abgeschlossen. Ziel dieser Vereinbarung war und ist, dass die verwaltungsgerichtliche rechtskräftige Entscheidung auf alle 2005 und 2006 eingesetzten Beamtinnen und Beamte übertragen werden sollte.

Diese Musterklagevereinbarung wird gem. Schreiben des Landespräsidenten für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz vom 21.10.2008 auch auf alle 2008 im Castor-Einsatz befindlichen Beamtinnen und Beamten übertragen. Alle Polizeibehörden und Einrichtungen wurden entsprechend unterrichtet.

Damit müssen für den diesjährigen Einsatz weder Widersprüche noch Klagen wegen der pauschalen Abgeltung der Bereitschaftszeiten in Höhe von 1/3 eingelegt werden. Ein Zeitpunkt für eine rechtskräftige Entscheidung der Musterklage ist noch nicht absehbar. Wir werden aber über den Ausgang zeitnah informieren. s
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