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Zweifel an der Verfassungskonformität der Alimentation

Hannover:.

Die Frage nach der verfassungsrechtlichen Bewertung der Beamtenbesoldung ist in den letzten Jahren immer wieder thematisiert worden. Fest steht, dass jede Streichung oder Kürzung für sich genommen keinen Verstoß gegen das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes darstellt. Bei einer Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Reduzierung der Besoldung wird als Maßstab für eine verfassungsrechtliche Bewertung bislang angenommen, dass sich die Höhe der Alimentation nicht in den Bereich des Sozialhilfeniveaus bewegen darf.

Gerade das wurde in Niedersachsen unter anderem durch die jährliche Zahlung von 420,00 EUR für die Besoldungsgruppen bis A 8 verhindert. Außerdem müssen natürlich die Sonderzahlung des letzten Jahres und die Anhebung des Kinderbetrages berücksichtigt werden.

Nachdem in NRW Kollegen die Zahlung eines Urlaubsgeldes eingeklagt haben, hat das Verwaltungsgericht Arnsberg verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Gesamtheit der Kürzungen der letzten Jahre formuliert und dem Bundesverfassungsgericht zur Beurteilung vorgelegt.

Ebenso ist das Verwaltungsgericht Braunschweig verfahren und lässt seine Bedenken nun vom Verfassungsgericht klären.

Im Hinblick auf diese ausstehende Entscheidung kann den Kollegen empfohlen werden, die Zahlung einer angemessenen Alimentation zur Wahrung ihrer Rechte geltend zu machen.
Für die Geltendmachung eventueller Ansprüche auf eine höhere Alimentation kann das auf der Internetseite der GdP unter Service / Download eingestellte Musterschreiben (Direkter Download der Worddatei hier>>>) verwendet werden.
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