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FA Verwaltung vom 25.11.2008

GdP: Bearbeitung von Schadensangelegenheiten muss bei den Behörden und Einrichtungen bleiben

Hannover.

Im April 2008 hat der Staatssekretär im Innenministerium, Wolfgang Meyerding, den Auftrag erteilt, zu untersuchen, ob und in welchem Umfang sich im Bereich der Schadenssachbearbeitung Wirtschaftlichkeitsvorteile durch weitere Zentralisierungen erschließen lassen.

Die von der AG (Team für Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen – LPPBK-P21 –) ausgesprochene Empfehlung in Ziffer 5 des Prüfberichtes vom 10.10.2008 lautet:

„Bei ausgewählten Behörden sollte anhand einiger typischer Schadensfälle die Geschäftsprozesse vor Ort erhoben werden. Anschließend sollten die Abläufe standardisiert und für alle verbindlich gemacht werden, um so die Grundlage für eine Zentralisierung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Bearbeitung von Schadensfällen zu schaffen.

Bernhard Witthaut: „Aus der Empfehlung ist klar erkennbar, dass vom Staatssekretär das Prüfziel „Zentralisierung der Schadenssachbearbeitung“ schon vorgegeben war. Eine ergebnisoffene Prüfung war somit unmöglich und offensichtlich auch nicht gewollt. Ist die vorgeschlagene Zusatzprüfung somit nur Makulatur?“

Nach vielfältigen Gesprächen mit den Fachleuten vor Ort ist die GdP fest davon überzeugt, dass sich die seit 2004 neu organisierte und in der Folge kompetent praktizierte dezentrale Schadenssachbearbeitung bei den Polizeidirektionen bewährt hat.

Bei dieser geplanten Zentralisierung ist neben dem Verlust von Arbeitsplätzen ein erheblicher Qualitätsverlust im Schadensbearbeitungs-Management zu erwarten. Davon sind auch die Bürger und beteiligten Kolleginnen und Kollegen betroffen.


Die GdP wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Bearbeitung von Schadensangelegenheiten bei den Behörden und Einrichtungen bleibt.

Gut, dass es sie gibt – Gewerkschaft der Polizei
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