Zum Inhalt wechseln

FA Verwaltung vom 18.12.2008

Erfolg für die GdP: Bearbeitung von Schadensangelegenheiten bleibt in den Behörden und Einrichtungen

Hannover.

Nach Gesprächen mit dem Landespolizeipräsidenten Andreas Bruns und mit dem Landespolizeidirektor Uwe Lührig steht nunmehr eindeutig fest, dass eine landesweite Zentralisierung der Schadenssachbearbeitung nicht vorgesehen ist.

Im April 2008 hat der Staatssekretär im Innenministerium den Auftrag erteilt, zu untersuchen, ob und in welchem Umfang sich im Bereich der Schadenssachbearbeitung Wirtschaftlichkeitsvorteile durch weitere Zentralisierungen erschließen lassen.

Die GdP setzte sich dafür ein, dass die Bearbeitung von Schadensangelegenheiten bei den Behörden und Einrichtungen bleiben muss, um dem Verlust von Arbeitsplätzen und dem erheblichen Qualitätsverlust im Schadensbearbeitungsmanagement entgegen zu wirken.

Nun steht fest, dass eine landesweite Zentralisierung von Schadens-sachbearbeitung nicht vorgesehen ist. Dennoch werden in diesen Bereichen Optimierungsuntersuchungen fortgeführt werden, um landesweit zu einheitlichen Bearbeitungsabläufen im Sinne von "best practice" zu gelangen.

Wir werden den Fortgang dieser Untersuchungen aufmerksam beobachten.

Dies ist ein gemeinsamer Erfolg aller Betroffenen!
Wir meinen, ein gemeinsamer Erfolg auch im Sinne unserer Organisation.

Gut, dass es sie gibt – Gewerkschaft der Polizei
This link is for the Robots and should not be seen.