FA Verwaltung vom 18.12.2008
Erfolg für die GdP: Bearbeitung von Schadensangelegenheiten bleibt in den Behörden und Einrichtungen
Im April 2008 hat der Staatssekretär im Innenministerium den Auftrag erteilt, zu untersuchen, ob und in welchem Umfang sich im Bereich der Schadenssachbearbeitung Wirtschaftlichkeitsvorteile durch weitere Zentralisierungen erschließen lassen.
Die GdP setzte sich dafür ein, dass die Bearbeitung von Schadensangelegenheiten bei den Behörden und Einrichtungen bleiben muss, um dem Verlust von Arbeitsplätzen und dem erheblichen Qualitätsverlust im Schadensbearbeitungsmanagement entgegen zu wirken.
Nun steht fest, dass eine landesweite Zentralisierung von Schadens-sachbearbeitung nicht vorgesehen ist. Dennoch werden in diesen Bereichen Optimierungsuntersuchungen fortgeführt werden, um landesweit zu einheitlichen Bearbeitungsabläufen im Sinne von "best practice" zu gelangen.
Wir werden den Fortgang dieser Untersuchungen aufmerksam beobachten.
Die GdP setzte sich dafür ein, dass die Bearbeitung von Schadensangelegenheiten bei den Behörden und Einrichtungen bleiben muss, um dem Verlust von Arbeitsplätzen und dem erheblichen Qualitätsverlust im Schadensbearbeitungsmanagement entgegen zu wirken.
Nun steht fest, dass eine landesweite Zentralisierung von Schadens-sachbearbeitung nicht vorgesehen ist. Dennoch werden in diesen Bereichen Optimierungsuntersuchungen fortgeführt werden, um landesweit zu einheitlichen Bearbeitungsabläufen im Sinne von "best practice" zu gelangen.
Wir werden den Fortgang dieser Untersuchungen aufmerksam beobachten.
Dies ist ein gemeinsamer Erfolg aller Betroffenen!
Wir meinen, ein gemeinsamer Erfolg auch im Sinne unserer Organisation.
Wir meinen, ein gemeinsamer Erfolg auch im Sinne unserer Organisation.
Gut, dass es sie gibt – Gewerkschaft der Polizei