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Pressemitteilung vom 11.11.2016

Verdachtsunabhängige Kontrollen weiter möglich - GdP begrüßt Entscheidung der Landesregierung

Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die verdachtsunabhängigen Kontrollen (§ 12 Abs. 6 NSOG) auch im neuen Gefahrenabwehrgesetz aufrecht zu erhalten. Die GdP hat sich seit Beginn der Diskussion um ein neues Gefahrenabwehrgesetz dafür stark gemacht.

„In der allgemeinen Diskussion wurde leider häufig verkannt, dass es sich um Kontrollen im öffentlichen Raum handelt, die an erhebliche Voraussetzungen geknüpft sind“ bewertet der Landesvorsitzende Dietmar Schilff die Entwicklung, die zu dem Vorhaben geführt hat, diesen Paragraphen zu streichen. Die GdP begrüßt die Entscheidung der Landesregierung ausdrücklich. „Die Abschaffung der Kontrollen nach § 12 Abs. 6 NSOG hätte die Arbeit der Polizei erheblich erschwert und Bemühungen im Kampf gegen Kriminalität beeinträchtigt“ stellt Schilff fest.

Geplant war, diese Kontrollen, die pauschal als Moscheekontrollen bekannt geworden sind, abzuschaffen. Nach heutigem Beschluss der Landesregierung soll die Norm aber in den neuen Gesetzentwurf übernommen werden allerdings mit dem Hinweis in der Kommentierung, dass verdachtsunabhängige Moscheekontrollen ausgeschlossen sein sollen.

§ 12 Absatz 6 NSOG hat folgenden Inhalt:
(6) Die Polizei kann auf der Grundlage polizeilicher Lageerkenntnisse zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug jede im öffentlichen Verkehrsraum angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.
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