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Pressemitteilung vom 20.10.2017

Prozess gegen „Reichsbürgerinnen“ nach Angriff auf Polizisten

GdP: Gericht sollte mögliches Strafmaß ausnutzen

Die GdP hatte in ihrem Mitgliedermagazin 'Deutsche Polizei' im vergangenen Jahr den Umgang mit 'Reichsbürgern' thematisiert. Foto: Angela Hübsch
Die GdP hatte in ihrem Mitgliedermagazin 'Deutsche Polizei' im vergangenen Jahr den Umgang mit 'Reichsbürgern' thematisiert. Foto: Angela Hübsch
Hannover.

Von dem am kommenden Dienstag vor dem Amtsgericht Herzberg am Harz zu erwartenden Urteil gegen zwei sogenannte Reichsbürgerinnen erhofft sich die GdP Niedersachsen ein deutliches Zeichen: „Angriffe auf Polizisten können nicht geduldet werden und müssen mit voller Härte bestraft werden“, sagte der Landesvorsitzende Dietmar Schilff.

Schilff betonte, dass der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. „Hier müsste das Gericht eigentlich von einem schweren Fall ausgehen, da für den Kollegen bei dem Einsatz im Haus der beiden Frauen im Juni 2015 durch den Säure-Angriff eindeutig die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bestanden hat“.
„Die Gefahr, die von selbsternannten Reichsbürgern ausgeht, darf weiterhin nicht unterschätzt werden“, ergänzte der Landesvorsitzende der GdP. „Wenn Personen die deutschen Gesetze nicht anerkennen, fehlt ihnen auch der Respekt vor Polizistinnen und Polizisten. Deshalb müssen unsere Kolleginnen und Kollegen mit allen Mitteln geschützt werden.“ Dazu gehöre auch, den „Reichsbürgern“ die waffenrechtliche Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit zu entziehen.

Die GdP rät in diesem Zusammenhang allen Polizeibeamtinnen und Beamten in Niedersachsen erneut zur Vorsicht im Umgang mit den „Reichsbürgern“: „Wir beobachten eine zunehmende Aggressivität, die darin gipfelt, dass selbst mit Waffengewalt Widerstand gegen rechtsstaatlich durchgeführte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden geleistet wird.“ Von daher sollten sich die Kolleginnen und Kollegen auf entsprechende Einsätze oder Kontrollen gründlich vorbereiten, umsichtig handeln und Handlungsempfehlungen im Umgang mit den „Reichsbürgern“ trainieren.

Nach Angaben des Innenministeriums werden in Niedersachsen knapp 500 Menschen den „Reichsbürgern“ zugerechnet. Bundesweit geht der Verfassungsschutz von etwa 10.000 Angehörigen dieser Gruppierung aus.
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