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FA Verwaltung

Im Gespräch mit der Referatsleiterin 25

FA Verwaltung  Foto: TT
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Hannover.

Am 27. Juni 2019 hat in der Geschäftsstelle der GdP Niedersachsen die diesjährige Sitzung des Fachausschusses Polizeiverwaltung stattgefunden. Der Vorsitzende Detlef Ruppelt konnte zur Sitzung die Referatsleiterin 25 – Personal – im Landespolizeipräsidium, Dr. Susanne Graf, gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Henning Dreyer sowie den Landesvorsitzenden der GdP Niedersachsen, Dietmar Schilff, begrüßen.

Dr. Graf brachte zum Ausdruck, dass sie der Einladung der GdP sehr gern nachgekommen sei, um über die aktuellen Maßnahmen in der Polizeiverwaltung zu berichten. Nachdem bereits am 22. Februar 2019 die derzeitige Situation mit Staatssekretär Stephan Manke erörtert worden war, galt es nun zu erfahren, welche Maßnahmen beziehungsweise Überlegungen sich daraus ergeben haben. In einer freundlichen und von besonderer Offenheit geprägten Atmosphäre wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksgruppen eindrucksvoll die derzeitigen Probleme im Bereich der Polizeiverwaltung dargestellt, insbesondere sind dabei zu nennen:

• Nachwuchsgewinnung bzw. Nachbesetzung im Zusammenhang mit der hohen Fluktuation in andere Verwaltungen,
• sachgerechte Dienstpostenbewertung,
• Nutzung des Gleitvermerkes,
• Stellenplanobergrenzenregelung,
• Umsetzung des Freisetzungsprogramms,
• Stellenwert der Verwaltung.

Referatsleiterin Dr. Graf berichtete, dass der Staatssekretär infolge des Treffens im Februar einige Aufträge an das Referat 25 erteilt habe. Zunächst sei es ein besonderes Anliegen des MI, den Stellenwert und die besondere Bedeutung sowie die Attraktivität der Verwaltung zu erhöhen, um auch entsprechend qualifizierten Nachwuchs gewinnen zu können. Bei der Polizeidirektion Lüneburg startet gerade ein Projekt mit dem Ziel, eine Binnengerechtigkeit zu erreichen. Die Kurzformel laute dabei „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Dienstposten wie zum Beispiel in den Bereichen Personal, Kfz/WuE/KT oder Aus- und Fortbildung und deren Bewertung beziehungsweise die Besetzung mit Polizeivollzugsbeamten/-innen, Verwaltungsbeamten/-innen und Tarifbeschäftigten sollen miteinander verglichen werden. Auf diese Weise können im Folgenden systematisch im Rahmen einer Strukturanalyse alle geeigneten Arbeitsplätze untersucht werden. Aus den dabei erhobenen Zahlen, Daten und Fakten könnten ggf. Folgerungen begleitet werden, um Ungleichgewichte zu beheben.

Der stellvertretende Referatsleiter Dreyer regte im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung beziehungsweise Nachbesetzung von Verwaltungsdienstposten und -arbeitsplätzen an, das „Marketing“ der Polizeiverwaltung zu verbessern und die spannenden Arbeitsplätze im „Team Polizei“ mit ihren Besonderheiten herauszustellen. Auch insofern sollten verstärkt Praktikumsplätze und Ausbildungsstationen durch die Behörden angeboten und die damit verbundenen Chancen Polizeiverwaltung zu präsentieren und kennenzulernen, genutzt werden. Zudem sollen seitens des Finanzministeriums ressortübergreifend die Stellenplanobergrenzen zum 1. Januar 2020 angepasst und erhöht werden, sodass sich hierdurch größere Spielräume, auch bei der Nutzung des sogenannten „Gleitvermerkes“, ergeben und mehr Perspektiven für Verwaltungsbeamte/-innen eröffnet werden. Diese Anpassungen werden allerdings durch die Ressorts aus dem Bestand gegenzufinanzieren sein.

Im Hinblick auf die augenscheinlichen Probleme und Unwuchten, die durch das Stellenverteilungsmodell Verwaltung in den Polizeibehörden auftreten, wurde die PD Oldenburg federführend damit beauftragt, dieses Modell generell zu betrachten und zu überprüfen, inwieweit es Möglichkeiten gibt, den Prozess eines Stellenausgleiches zwischen den Behörden zu beschleunigen. Einig waren sich alle Gesprächsteilnehmenden, dass das Polizeiverwaltungspersonal wesentlicher Bestandteil der Polizei ist und im Rahmen des Gesamtauftrags in diese fest integriert sein und dementsprechende Wertschätzung und Anerkennung erfahren muss. Der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff kritisierte in diesem Zusammenhang, dass nach wie vor von der sogenannten „Polizeidichte“ die Rede sei. Damit sei die Anzahl der Polizeivollzugsbeamten/-innen in Relation zur Bevölkerungszahl gemeint. Tatsächlich sollte aber von einer „Personaldichte“ gesprochen werden, die auch die am gemeinsamen Auftrag der Polizei mitwirkenden Verwaltungsbeamten/-innen und Tarifbeschäftigten einbezieht. Verwaltungsaufgaben müssen auch von Verwaltungskräften wahrgenommen werden, forderte Schilff. Abschließend wurde vereinbart, weiterhin im Gespräch zu bleiben, um gemeinsam die Attraktivität der Verwaltung zu erhöhen und neue Perspektiven zu schaffen.
Detlef Ruppelt
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