Pressemitteilung vom 1.10.2019
GdP zum Projekt Schwerpunktausbildung Kriminalpolizei
GdP: Gemeinsame Ausbildung hat sich bewährt / Personalhoheit muss in den Behörden bleiben / Lehrinhalte ständig prüfen und anpassen

Mildahn weiter: „Die Personalhoheit über die Verwendung, also die Entscheidung darüber, wer danach in welchem Bereich arbeiten soll, muss bei den Polizeidirektionen und -inspektionen bleiben. Denn hier kann am besten beurteilt werden, wer für welche Herausforderungen geeignet ist. Ziel ist es, immer den richtigen Menschen am richtigen Platz zu haben.“
Dass alle Polizeikommissar-Anwärterinnen und -Anwärter in drei Jahren an der Polizeiakademie dieselbe Ausbildung durchlaufen, habe sich bewährt und spiegele sich nicht zuletzt auch in der Aufklärungsquote wieder, ergänzte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende. „Grundsätzlich gilt es, die Lehrinhalte ständig zu überprüfen und sie an Veränderungen der Kriminalität anzupassen“. Die GdP werde sich hierbei entsprechend fachlich einbringen.
Dass alle Polizeikommissar-Anwärterinnen und -Anwärter in drei Jahren an der Polizeiakademie dieselbe Ausbildung durchlaufen, habe sich bewährt und spiegele sich nicht zuletzt auch in der Aufklärungsquote wieder, ergänzte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende. „Grundsätzlich gilt es, die Lehrinhalte ständig zu überprüfen und sie an Veränderungen der Kriminalität anzupassen“. Die GdP werde sich hierbei entsprechend fachlich einbringen.