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GdP-News vom 27.02.2020

Zusätzliches Personal kommt vor Ort nicht an / Strategische Organisationsanpassung so nicht umsetzbar

Vereidigung der neuen Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter im Januar 2020. Foto: Werner Steuer
Vereidigung der neuen Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter im Januar 2020. Foto: Werner Steuer
Hannover.

Durch intensive Gewerkschafts- und Personalratsarbeit der GdP Niedersachsen wurde erreicht, dass unsere Forderungen nach mehr Personal 2017 in den Koalitionsvertrag von SPD und CDU eingeflossen sind. Rund 1.200 Kolleginnen und Kollegen wurden seitdem zusätzlich eingestellt, die beginnend Ende 2019 nach ihrem Studium an der Polizeiakademie sukzessive die Dienststellen verstärken sollten. Uns wird mitgeteilt, dass die Verstärkung vor Ort offensichtlich noch nicht ankommt.

Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich:

"SPD und CDU streben an, bis zu 3.000 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten im Polizeidienst zu schaffen. In einem ersten Schritt wollen wir 1.500 Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte, zusätzliche Verwaltungskräfte sowie Spezialistinnen und Spezialisten einstellen. Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte bei Polizei und Verfassungsschutz sollen durch Fachpersonal von Verwaltungs- und IT-Aufgaben entlastet werden, damit sie sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Zusätzlich wollen wir eine Bedarfsanalyse durchführen und auf dieser Grundlage ggf. weitere Einstellungen vornehmen. Wir wollen die Ausbildungskapazitäten entsprechend ausbauen. In einem Nachtragshaushalt 2018 streben wir die finanzielle Absicherung der ersten 750 zusätzlichen Stellen an, davon mindestens 500 Polizeivollzugskräfte."

GdP: Ersatz und Verstärkung müssen Vorrang haben

Hintergrund der GdP-Forderungen unter dem Motto „Wir brauchen Verstärkung“ war die hohe Arbeitsbelastung, insbesondere an den Basisdienststellen im ESD und in den Ermittlungsbereichen. Im Zusammenhang mit der zu erwartenden Personalverstärkung wurden unter der Überschrift „Strategische Organisationsanpassung“ von Seiten des LPP Ideen entwickelt, die zwar mit dem zusätzlich eingestellten Personal umgesetzt werden könnten. Dies war aber nicht Sinn der von der GdP geforderten Personalverstärkung! Die Vorhaben, wie z.B. VE, KOB, EG KKS etc. sind eigentlich nur dann umsetzbar, wenn darüber hinaus noch weiteres Personal vorhanden ist.


Die Rückmeldungen aus vielen GdP-Jahreshaupt- und Personalversammlungen, aber auch deutliche Hinweise von Führungskräften zeigen, dass die bisherigen Verstärkungen (190 am 1. Oktober 2019 und 249 am 1. April 2020) nicht einmal ausreichen, um die Personalabgänge in diesen Jahren auszugleichen.

Die dienstliche Vorgabe, Maßnahmen der „Strategischen Organisationsanpassung“ schnellstmöglich umzusetzen, ist daher problematisch. Die zusätzlich eingestellten Kolleginnen und Kollegen müssen vorrangig zur Entlastung der Basisdienststellen eingesetzt werden. In den letzten Jahren wurde insbesondere in diesen Bereichen drastisch reduziert. Daneben hat die Polizei viele zusätzliche Aufgaben bzw. neue Schwerpunkte bekommen, die zu einer spürbaren Arbeitsverdichtung geführt haben.

Die GdP fordert daher, das zusätzliche Personal zunächst für den Ersatz von Personalabgängen und zur Verstärkung der Einsatz- und Streifendienste sowie der Ermittlungsbereiche einzusetzen. Die Ideen der Organisationsanpassung müssen aus diesen Gründen zeitlich deutlich nach hinten geschoben werden. Darüber hinaus fordert die GdP die Politik auf, mit den Zusatz-Einstellungen kontinuierlich fortzufahren. die laut Koalitionsvertrag angestrebten 3.000 zusätzlichen Einstellungsmöglichkeiten auch tatsächlich zu schaffen und mit der angekündigten Bedarfsanalyse endlich zu beginnen, um ggf. weitere Einstellungen vorzunehmen!

DIR IST ES WICHTIG #GdP HANDELT
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