GdP Info
Amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen
- Widerspruch -

Die GdP empfahl mit Info 20/2018 und 19/2019 allen Mitgliedern zur Anspruchssicherung gegen die Besoldung im Jahr 2018 und 2019 Widerspruch zu erheben. Für die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten hat das Bundesverwaltungsgericht zwar das Verfahren ausgesetzt, gleichwohl sollten aber auch alle Ruhestandsbeamtinnen und -beamten Widerspruch erheben.
Auch wenn das NLBV in seinen Mitteilungen zu den bereits erhobenen Widersprüchen angibt, diese müssten nicht fortlaufend erneuert werden, wird dies von § 4 Abs. 7 NBesG vorausgesetzt. Aus diesem Grund empfehlen wir auch in diesem Jahr Widerspruch zu erheben. Ein entsprechendes Muster kann hier heruntergeladen werden:
Auch wenn das NLBV in seinen Mitteilungen zu den bereits erhobenen Widersprüchen angibt, diese müssten nicht fortlaufend erneuert werden, wird dies von § 4 Abs. 7 NBesG vorausgesetzt. Aus diesem Grund empfehlen wir auch in diesem Jahr Widerspruch zu erheben. Ein entsprechendes Muster kann hier heruntergeladen werden: