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Infektionsschutz

Heilfürsorgeberechtigte erhalten FFP2-Masken

Hannover.

Auf Initiative der Bundesregierung werden bestimmte Bevölkerungsgruppen mit kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Schutzmasken ausgestattet.

Wie das niedersächsische Finanzministerium mitteilt, haben auch Heilfürsorgeberechtigte Anspruch auf diese Masken, sofern

1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren
vorliegt:
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemooder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Risikoschwangerschaft.

Bis zum 6. Januar wurden bereits drei Schutzmasken pro Person ausgegeben. Darüber hinaus ist es möglich, sowohl vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 als auch vom 16. Februar bis zum 15. April 2021 jeweils sechs weitere Masken zu erhalten.
Zum Erhalt der Masken muss eine Bescheinigung (Berechtigungsschein) vorgelegt sowie eine Eigenbeteiligung von zwei Euro (pro Abgabe) gezahlt werden.

Die Berechtigungsscheine werden über die Heilfürsorgestelle beim NLBV zugestellt. Geplant ist ein Versand noch im Januar. Heilfürsorgeberechtigte über 60 Jahre erhalten die Scheine automatisch per Post. Personen, die zur zweiten Gruppe gehören, werden gebeten, sich an ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in bei der Heilfürsorgestelle zu wenden. Falls diese/r nicht bekannt ist, kann Kontakt zur Zentrale Informations- und Beratungsstelle (ZIB) Aurich aufgenommen werden: Telefon: 04941 – 13 2700, E-Mail: NLBVZIBAurich@nlbv.niedersachsen.de
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