Abwicklung nach Warnstreik Klarstellung
1. Am Warnstreik (und auch Streik) darf sich jeder Tarifbeschäftigte beteiligen unabhängig davon, ob er Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht.
Für den Fall, dass in den Dienststellen von diesen Regelungen abgewichen wird, wendet Euch an die Gewerkschaftsvertreter vor Ort.
- 3. Jeder Zeitanteil einer Streikbeteiligung muss an das NLBV gemeldet werden.
- 4. Gewerkschaftsmitglieder erhalten nach Entgeltabzug wegen einer Streikbeteiligung einen finanziellen Ausgleich durch die Gewerkschaft.
Für den Fall, dass in den Dienststellen von diesen Regelungen abgewichen wird, wendet Euch an die Gewerkschaftsvertreter vor Ort.