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GdP kritisiert Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation

Bild: Thorben Wengert Quelle: pixelio.de
Bild: Thorben Wengert Quelle: pixelio.de

Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD), die auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) geteilt wurden, hat der Landtag in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation angenommen, der die Besoldung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten neu regelt. Positiv bewertet die GdP die Erhöhung der jährlichen Sonderzahlung.

Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen: „In Anbetracht der viel zu langen Tatenlosigkeit war ein schnelles Handeln zwar dringend erforderlich, allerdings ist es unverständlich, dass dafür verfassungsrechtliche Zweifel in Kauf genommen werden. So ist bereits jetzt absehbar, dass zu einem späteren Zeitpunkt nachgebessert werden muss. Dass die jährliche Sonderzahlung und die Zuschläge für Kinder erhöht werden, ist hingegen ein wichtiges Zeichen, auch wenn diesbezüglich noch Luft nach oben besteht.“

Die GdP Niedersachsen hatte unlängst ihre Kritik an der Planung des Gesetzes bekräftigt. Insbesondere wurde darauf verwiesen, dass im nun angenommenen Entwurf neben dem sogenannten „Mindestabstandsgebot“, wonach die Besoldung um mindestens 15 Prozent über der Höhe der Grundsicherung für Arbeitslose liegen muss, auch das „Abstandsgebot“ in Bezug auf die besoldungsmäßigen Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen in bestimmten Fällen nicht eingehalten wird. 

Obwohl der GBD der Argumentation der Landesregierung zur vermeintlichen Wahrung des Abstandsgebots die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegenhielt und damit deutlich aufzeigte, dass dieses Gesetz in entscheidenden Punkten verfassungswidrig sein dürfte, zeigte man sich beratungsresistent und verabschiedete das Gesetz heute trotzdem. 
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