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GdP fordert Inflationsausgleichsprämie für Landesbeschäftigte

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen fordert, dass die Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitgeber in Form einer Sonderzahlung von bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei vergeben dürfen, auch an die Landesbeschäftigten gezahlt wird. Die Einmalzahlung soll zumindest kurzfristig für eine wichtige Entlastung sorgen.

Imme Hildebrandt, Vorsitzende der Tarifkommission der GdP Niedersachsen, erklärt die Notwendigkeit der Zahlung: „Wir stellen gerade bei den Tarifbeschäftigten mit mittlerem und geringem Einkommen fest, dass die hohe Inflation und die gesteigerten Energiekosten immer größere finanzielle Herausforderungen bedeuten. Zwar kann eine Einmalzahlung nur begrenzt entlasten, aber wir brauchen jetzt diese Unterstützung! Die Bundespolitik hat die Zahlung aus gutem Grund ermöglicht, weil sie die dringende Notwendigkeit erkannt hat. Nun ist es an der Landesregierung, das umzusetzen, was man von den Arbeitgebern fordert.“

Entscheidend ist bei dieser Unterstützung, dass die Zahlung der Prämie nicht dazu gedacht ist, den Kaufkraftverlust dauerhaft auszugleichen. Kommende Vereinbarungen in den Tarifverhandlungen seien darum getrennt von der Prämie zu betrachten, wie Regina Jänichen aus dem geschäftsführenden Vorstand der GdP Niedersachsen erklärt: „Die Kolleginnen und Kollegen brauchen jetzt die Zahlung, weil die Preise jetzt hoch sind. Da diese Entwicklung aber nicht ohne Weiteres umzukehren ist, benötigen wir davon unabhängig auch ein starkes Tarifergebnis im Herbst. Die Zahlung der Prämie muss darum als punktuelle Hilfestellung verstanden werden und darf nicht in den Tarifverhandlungen verrechnet werden.“
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