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GdP zur CDU-Forderung nach Gebühren bei Klebe-Aktionen: Bewusster Rechtsbruch muss Konsequenzen haben 

Klimaprotestierende blockieren eine Straße in Göttingen
Klimaprotestierende blockieren eine Straße in Göttingen
Hannover.

Die GdP unterstützt die Forderung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, nach der Polizeieinsätze im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Festkleben auf der Straße im Rahmen von Klima-Protesten den Verursachenden in Rechnung gestellt werden sollen. Erforderlich ist diesbezüglich ein bundeseinheitliches Vorgehen. 

Die GdP sieht es als gerechtfertigt an, dass entsprechende Einsätze nicht zulasten der Steuerzahler gehen. Der Landesvorsitzende Kevin Komolka erklärt, dass es dabei aber nicht um pauschale Bestrafungen von Klimaaktivistinnen und -aktivisten geht: „Teilnehmende von angemeldeten Veranstaltungen, die unter das Versammlungsrecht fallen, üben ihr Grundrecht aus, was niemals mit Kosten belegt werden darf. Bei den hier diskutierten Klima-Klebe-Aktionen sollen aber durch den bewussten Rechtsbruch Zeichen gesetzt werden, die dann auch die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen haben sollten, selbst wenn die Ziele der Aktionen nachvollziehbar sind.“  

Die GdP fordert in diesem Zusammenhang ein bundesweit einheitliches Vorgehen, um zu vermeiden, dass die bundesweit öffentlichkeitswirksamen Aktionen vor allem in Bundesländern gebündelt werden, die keine entsprechenden Gebühren verlangen. Die Ministerien sind daher aufgefordert, von diesem Mittel auf rechtssicherer Basis konsequent Gebrauch zu machen. 
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