Mitteilung des NLBV zum Wegfall der Dauerwirkung von Widersprüchen zur amtsangemessenen Alimentation

Die Mitteilung des NLBV zum Wegfall der Dauerwirkung von Widersprüchen zur amtsangemessenen Alimentation wird aktuell postalisch versandt und ist hier online veröffentlicht:https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/wegfall-der-dauerwirkung-von-widerspruchen-gegen-die-angemessenheit-der-alimentation-225714.html
Das NLBV bezieht sich auf die Besoldung kinderreicher Beamter und die Besoldung hinsichtlich des Wegfalls bzw. Kürzung der Sonderzahlung. Dabei wird die Ansicht vertreten, die Besoldung sei seit dem Inkrafttreten der Gesetze zur Versorgungsanpassung der amtsangemessenen Alimentation mit dem Jahr 2023 wieder rechtssicher ausgestaltet. Während schon die Namensgebung des letzteren Gesetzes die Vermutung nahe legt, dass selbst der Gesetzgeber nicht von einer amtsangemessenen Alimentation in den Vorjahren ausgeht, werden nach Ansicht der GdP Niedersachsen die hierfür zwingenden Voraussetzungen auch jetzt noch nicht erfüllt.
Das Land könnte mit den Gesetzen zwar das Minimum dazu erfüllt haben, dass der Abstand der unteren Besoldungsgruppen zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau bestehen dürfte, dabei wird allerdings verkannt, dass auch ein Abstand zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen bestehen muss. Genau dies war auch unser bisheriges Argument zur Erhebung der Widersprüche. Sollte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden, dass eine Unteralimentation hinsichtlich der Abstände vorliegt, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dies nicht nur die einzelnen Besoldungsgruppen, welche von der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vorgelegten Entscheidung erfasst waren, betrifft, sondern i.S. eines Dominoeffekts alle anderen Besoldungsgruppen ebenfalls angepasst werden müssten, damit die einzelnen Abstände zueinander wieder hergestellt werden.
Die GdP Niedersachsen befindet sich hierzu zusammen mit dem DGB in politischen Gesprächen. Unsere Empfehlung zum Vorgehen zu etwaigen Widersprüchen zur amtsangemessenen Alimentation in diesem Jahr werden wir rechtzeitig für unsere Mitglieder bekannt machen.
Das NLBV bezieht sich auf die Besoldung kinderreicher Beamter und die Besoldung hinsichtlich des Wegfalls bzw. Kürzung der Sonderzahlung. Dabei wird die Ansicht vertreten, die Besoldung sei seit dem Inkrafttreten der Gesetze zur Versorgungsanpassung der amtsangemessenen Alimentation mit dem Jahr 2023 wieder rechtssicher ausgestaltet. Während schon die Namensgebung des letzteren Gesetzes die Vermutung nahe legt, dass selbst der Gesetzgeber nicht von einer amtsangemessenen Alimentation in den Vorjahren ausgeht, werden nach Ansicht der GdP Niedersachsen die hierfür zwingenden Voraussetzungen auch jetzt noch nicht erfüllt.
Das Land könnte mit den Gesetzen zwar das Minimum dazu erfüllt haben, dass der Abstand der unteren Besoldungsgruppen zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau bestehen dürfte, dabei wird allerdings verkannt, dass auch ein Abstand zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen bestehen muss. Genau dies war auch unser bisheriges Argument zur Erhebung der Widersprüche. Sollte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden, dass eine Unteralimentation hinsichtlich der Abstände vorliegt, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dies nicht nur die einzelnen Besoldungsgruppen, welche von der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vorgelegten Entscheidung erfasst waren, betrifft, sondern i.S. eines Dominoeffekts alle anderen Besoldungsgruppen ebenfalls angepasst werden müssten, damit die einzelnen Abstände zueinander wieder hergestellt werden.
Die GdP Niedersachsen befindet sich hierzu zusammen mit dem DGB in politischen Gesprächen. Unsere Empfehlung zum Vorgehen zu etwaigen Widersprüchen zur amtsangemessenen Alimentation in diesem Jahr werden wir rechtzeitig für unsere Mitglieder bekannt machen.