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Nach Gespräch mit Finanzminister Heere: GdP begrüßt schnelle Besoldungsanpassung für Beamte und Pensionäre

Die Vertreterinnen und Vertreter von DGB, ver.di, GEW und GdP und NBB mit Finanzminister Gerald Heere

Die GdP Niedersachsen begrüßt die Zusage des Finanzministers, dass Niedersachsen den Tarifabschluss der Länderbeschäftigten zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger und -innen übertragen will.

In einem Gespräch mit dem Niedersächsischen Finanzminister Gerald Heere haben Vertreterinnen und Vertreter von DGB, ver.di, GEW und GdP heute deutlich gemacht, dass sie eine Übertragung nach dem Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ fordern. Wichtig dabei war ihnen auch, dass die Versorgungsempfänger*innen mit bedacht werden. Für die GdP war der stellv. Vorsitzende Andreas Kauß bei dem Gespräch im Finanzministerium.

„Es ist gut, dass es jetzt eine klare Aussage für die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses gegeben hat,“ bewertet Kauß und fordert eine „zügige Umsetzung, damit das Geld bei unseren Kolleginnen und Kollegen ankommt.“

Die Auszahlung des Inflationsausgleichs will das Land bereits im ersten Quartal regeln, die tabellenwirksamen Steigerungen mit Sockelbetrag und prozentualer Steigerung sollen in einem zweiten Schritt umgesetzt werden. Das Land hat dabei die Amtsangemessenheit der Besoldung zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sind Verbesserungen für alle Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit und Elternzeit notwendig.

Hintergrund:
Der neue Tarifvertrag für die Länderbeschäftigten hat eine Laufzeit von 25 Monaten und sieht eine Einmalzahlung als Inflationsausgleich in Höhe von 1.800 Euro zum 1.12.2023 sowie monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro von Januar 2024 bis Oktober 2024 als Inflationsausgleich vor. Zum 1.11.2024 ist eine Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Festbetrag in Höhe von 200 Euro geplant, zum 1.2.2025 eine lineare Erhöhung um 5,5 Prozent. Auszubildende, dual Studierende und Praktikant*innen erhalten zu denselben Zeitpunkten Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro sowie monatlich 50 Euro sowie um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro zum 1.11.2024 sowie um 50 Euro zum 1.2.2025. Der Tarifabschluss steht unter dem Vorbehalt einer Mitgliederbefragung bei ver.di, die am 12. Januar 2024 endet.
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