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Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte voraussichtlich mit der April-Besoldung

Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de

Die Niedersächsische Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf für die Zahlung der steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie verabschiedet. Damit wird ein wichtiger Teil des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Bei Zustimmung des Landtages im März, wovon auszugehen ist, soll die Auszahlungen im April erfolgen.

Vereinbart sind eine einmalige Zahlung von 1.800 Euro sowie monatliche Zahlungen von 120 Euro für die Monate Januar bis Oktober 2024. Die Beträge von Januar bis März sollen zusätzlich zu der Einmalzahlung im April ausgezahlt werden, sodass Vollzeitbeschäftigte in diesem Monat insgesamt 2.280 Euro zusätzlich erhalten. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag entsprechend anteilig zu ihrem Beschäftigungsgrad.

Versorgungs- und Altersgeldempfängerinnen und -empfänger erhalten die Zahlung in Höhe ihres individuellen Versorgungssatzes bzw. ihres individuellen Anteilsatzes. Anwärterinnen und Anwärter erhalten eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro sowie 50 Euro extra je Monat.


Tarifbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung bereits mit ihrem Gehalt im Februar.
Die GdP begrüßt den Schritt als wichtigen Beitrag zur Anerkennung der Arbeit aller Beschäftigten in Niedersachsen.
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