Landesjournal Niedersachsen September 2023 - Leitartikel - Personalrat und GdP - Zusammen stark für die Beschäftigten


Entscheidend bei dessen Zusammenstellung: Der Personalrat ist ein demokratisches Organ. Seine Mitglieder werden von allen Beschäftigten gewählt – und zwar auf drei Ebenen: örtlich für die einzelnen Inspektionen, auf Bezirksebene für die Polizeidirektionen, das LKA, die PA sowie die ZPD und landesweit für den Polizeihauptpersonalrat. Bei der Wahl sollten die Beschäftigten also berücksichtigen, wessen Standpunkte oder Zielsetzungen in ihrem Sinne sind und wer sie demnach vertreten soll. Die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft kann hierfür ein wichtiger Hinweisgeber sein.
Rechte von Personalräten
Auf den einzelnen Ebenen haben die Personalräte nämlich wichtige Befugnisse: Sie besitzen an vielen Stellen ein Mitspracherecht, etwa wenn es um die Interessen der Polizeibeamtinnen und -beamten und anderer Beschäftigter gegenüber der Dienststelle, der Behördenleitung oder anderen Gremien geht. So werden die Personalräte zum Beispiel an Personalentscheidungen, Vereinbarungen zu Arbeitsbedingungen und sozialen Angelegenheiten wie Chancengleichheit oder Regelungen zum Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung beteiligt. Auch als Vermittler: Bei Konflikten und Unstimmigkeiten zwischen der Behörde und den Beschäftigten werden sie hinzugezogen. Und: Der Personalrat erhält Informationen über personelle oder organisatorische Veränderungen und andere relevante Angelegenheiten.
Gemeinsames Engagement
Es ist also wichtig, dass die Beschäftigten den Mitgliedern des Personalrats vertrauen können und die Kommunikation stimmt. Ein entscheidender Faktor ist auch, dass die Mitglieder des Personalrats nah an relevanten Themen dran sind. Die GdP als Gewerkschaft unterstützt die Arbeit der Personalräte in allen Angelegenheiten, die den gewerkschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Viele Errungenschaften der letzten Jahre gehen auf das gemeinsame Engagement zurück, zum Beispiel, wenn durch den Personalrat Probleme aufgezeigt werden und die Gewerkschaft diese auf die politische Agenda hebt oder in der Öffentlichkeit für Druck sorgt. In den vergangenen Jahren konnte so einiges erreicht werden. Zu den Beispielen der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und GdP auf Landesebene zählen die Erhöhung der Polizeizulage, die Einführung der Stufenlaufzeitverkürzung, die Corona-Sonderzahlung oder Maßnahmen zur Sanierung von Dienstgebäuden. Aber auch im Kleinen oder bei individuellen Anliegen arbeiten Gewerkschaft und Personalrat oft Hand in Hand.
In der Landeshauptstadt hat die GdP-Bezirksgruppe Hannover im Juli gemeinsam mit Mitgliedern verschiedener Personalräte im Rahmen einer kleinen Roadshow mehrere Dienststellen in Hannover besucht und dabei einen Teil dieser Erfolge im persönlichen Gespräch vorgestellt. Gleichzeitig wurde für die Arbeit im Personalrat geworben. Während sich die Kolleginnen und Kollegen über mitgebrachten Eiskaffee, Eis am Stiel und kleine Snacks freuten, konnten sie so Fragen zu den Aufgaben des Personalrats stellen und Möglichkeiten für eine aktive Beteiligung kennenlernen.
Bis zur Personalratswahl im nächsten Jahr wird die Arbeit des Personalrats auch im Landesjournal der DP immer wieder Thema sein. Ein starker Personalrat, der die Stimmen der Beschäftigten erfolgreich vertritt, ist enorm wichtig, um etwas zu bewegen, ein faires und konstruktives Arbeitsumfeld zu schaffen und negative Veränderungen zu verhindern.
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