Pressemitteilung vom 15.12.2017
GdP: Polizei hat beim AfD-Einsatz angemessen gehandelt
Nach unseren Informationen hat die interne Auswertung des Einsatzes ergeben, dass die Kolleginnen und Kollegen verhältnismäßig gehandelt haben“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff am Freitag, als der Einsatz im Innenausschuss des Landtags auch parlamentarisch aufgearbeitet wurde.
Er stellte zudem klar: „Die Polizei hat das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit zu schützen und klare Handlungsanweisungen, wie im Falle von Blockaden und Nichtbefolgung von Anweisungen vorgegangen werden muss.“
Er stellte zudem klar: „Die Polizei hat das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit zu schützen und klare Handlungsanweisungen, wie im Falle von Blockaden und Nichtbefolgung von Anweisungen vorgegangen werden muss.“