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Informationen für Seniorinnen und Senioren;

Informationen im Zusammenhang mit Corona-COVID-19 Pandemie. Wer liefert Gutscheine für FFP2 Masken an Pensionäre?

Mainz, den 22.01.2021 / 2-2021:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns haben aus der Mitgliedschaft verschiedene Fragen erreicht zum Thema „Wer liefert die Gutscheine für FFP2 Masken und ist die Beihilfe dafür ebenfalls zuständig?
Wir wollen euch hier die Antworten liefern:


1. Anspruchsberechtigte sind:

Anspruch auf die Masken haben alle, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Menschen sind berechtigt, wenn mindestens einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
    • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
    • chronische Herzinsuffizien
    • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
    • Demenz oder Schlaganfall
    • Diabetes mellitus Typ 2
    • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
    • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
    • Trisomie 21
    • Risikoschwangerschaft


2. Beihilfe:

Auf der Homepage des Landesamt für Finanzen findet sich seit dem 18.01. folgender Hinweis: „Nach der Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV) vom 14. Dezember 2020, BAnz AT vom 15. Dezember 2020, haben auch beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen einen Anspruch unter den dort genannten Voraussetzungen auf Schutzmasken. Die Information über etwaige Ansprüche erfolgt ausschließlich über die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen; die Beihilfe ist nicht berührt. Etwaige Eigenbeteiligungen sind nicht beihilfefähig.abrufbar unter folgendem Link: https://bit.ly/39W7ZrQ

Weiter dazu von der Homepage des Bundesverwaltungsamtes:
„Aufwendungen für Mund-Nasen-Schutzmasken sind grundsätzlich nicht beihilfefähig. Als präventive Schutzvorkehrungen sind sie der privaten Lebenssphäre zuzuordnen. Eine Anerkennung als Hilfsmittel ist nur im Einzelfall möglich, wenn sie etwa eine Krankenbehandlung unterstützen oder deren Erfolg sichern sollen, beispielsweise bei Krebspatienten nach einer
Chemo- oder Strahlentherapie bei einer zerstörten Immunabwehr. Aber auch dann ist immer eine vorherige ärztliche Verordnung etwa einer FFP2/3 Maske notwendig.

Risikogruppen sollen kostenlose bzw. vergünstigte FFP2-Masken über die Apotheken erhalten. Die Beihilfestellen sind nicht für die Organisation der Verteilung von FFP2-Masken zuständig. Nähere Information erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung.“


3. PKV:

Also bekommen die berechtigten Senioren von ihren privaten Krankenversicherungen die Gutscheine für die Masken?
Siehe dazu die Homepage des Verbands der privaten Krankenversicherungen:
https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen-2020/ffp2-masken-kostenlose-ausgabe-an-corona-risikogruppen-gestartet/

"Die Masken sind nicht beihilfefähig. Gutscheine gibt es von den privaten Kassen. Sollten die Kassen anderer Auffassung sein, müsste ihnen mitgeteilt werden, dass die Masken nicht beihilfefähig sind (s. oben: Auskunft des Bundesverwaltungsamts)."

Unsere Nachfragen bei verschiedenen PKV bestätigen, dass die Gutscheine von den PKV automatisch versandt werden:
"Es ist richtig, dass die Verteilung von Coupons im Zusammenhang mit der weiteren Lieferung von FFP2 Masken über die PKV laufen.
Dies sollte bereits ab 1. Januar laufen. Auf der Grundlage, dass die Coupons fälschungssicher von der Bundesdruckerei gefertigt werden, kam es wohl zu Verzögerungen. Die PKV wird unaufgefordert nach Erhalt der Coupons, diese an ihre berechtigten Mitglieder weiterleiten."


4. GKV:

Bei den gesetzlichen Krankenversicherung läuft die Verteilung ähnlich ab; auch hier werden Coupons von der Bundesdruckerei hergestellt und durch die GKV an deren Mitglieder verteilt.
Die Verteilung erfolgt zunächst in drei Tranchen an die Ü75jährigen, dann an die ab 70 Jahren und danach an die Ü60 Jahre sowie an Jüngere mit entsprechenden Risikofaktoren.
Mit den Gutscheinen können in zwei Terminschienen jeweils 6 Schutzmasken der Kategorie FFP2 gegen eine Eigenbeteiligung in Höhe von jeweils 2,00 € in den Apotheken abgeholt werden.


Der Landesseniorenvorstand
Die aktuelle Senioren-Info findet ihr HIER zum Ausdrucken!