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Wiederholung der Personalratswahl des ÖPR PD Mayen, ÖPR PD Neuwied und des GPR Koblenz – VG Mainz stellt Formfehler fest!

Die GdP bereitet sich nach Rechtskraft des Beschlusses auf Wiederholungswahl vor!

Mainz.

Kunz: "Fehler passieren und sind keinem der unterstützenden Wahlvorstände und Wahlhelfer:innen, welche das neben ihrer alltäglichen Arbeit geleistet haben, mit Absicht unterlaufen. Jetzt muss es darum gehen, aus Fehlern zu lernen und diese formal zu korrigieren. Auf Rechtsmittel wurde verzichtet. Wir stellen uns als GdP der Wiederholungwahl, denn es geht um die Interessen der betroffenen Polizeibeschäftigten und das durch sie in uns gesetzte Vertrauen. Dabei werden und wollen wir auch weiterhin durch eine gute und kontinuierliche Gewerkschafts- und Personalratsarbeit auffallen, die sich im Interesse der Polizeibeschäftigten auszahlt. Uns ist es wichtig, dass sich die Kolleg:innen auf eine kontinuierliche Personalratsarbeit verlassen können."

Zu den Hintergründen - Was ist passiert?

Aufgrund der im Zusammenhang mit den letzten Personalratswahlen sehr außergewöhnlichen Pandemielage wurde durch die betroffenen Wahlvorstände flächendeckend die Briefwahl angeordnet, um Begegnungen aus Infektionsschutzgründen möglichst zu vermeiden. Dennoch wurden Stimmzettel ohne die erforderlichen Rückumschläge den Wahlvorständen und Wahlhelfer:innen in Neuwied und Mayen übergeben. Dies führte im weiteren Verlauf dazu, dass eine größere Anzahl an Stimmen als ungültig gezählt werden mussten und so nicht in das Wahlergebnis einfließen konnten. Das VG Mainz stellte in seiner Entscheidung aufgrund einer Verwaltungsrechtsklage der DPolG in der Hauptsache fest, dass eine Vermischung von Brief- und Präsenzwahl in dieser Form nicht zulässig sei. Zudem wurden durch das Gericht weitere Formfehler festgestellt. Die Gremien – ÖPR PP Koblenz, ÖPR PD Koblenz und ÖPR PD Montabaur sind ordnungsgemäß bis 2025 gewählt und nehmen ihre Aufgaben in dieser Form wahr.

Wie geht es weiter?

Zwischenzeitlich ist die Rechtskraft der Entscheidung des VG Mainz eingetreten. Die Mitglieder der GdP erhalten durch die Bezirksgruppe Koblenz und ihre Kreisgruppen weitere Informationen. Es wird in jedem Fall eine Wiederholungswahl geben. Alle Beteiligten sind jetzt aufgerufen, aus den durch das VG Mainz bewertete Wahlverfahren zu lernen und eine ordnungsgemäße Wiederholungswahl vorzubereiten.
In keinem Fall wird es bis zum Ende der durchzuführenden Wiederholungswahl eine personalvertretungsfreie Zeit geben. Das Gericht wird Wahlvorstände bestimmen, welche in der Zwischenzeit die Wiederholungwahl und auch die Aufgaben der jeweils zuständigen Personalvertretung (ÖPR PD Neuwied, ÖPR PD Mayen, GPR Koblenz) übernehmen. Auch hierüber wird es in den kommenden Tagen umfassende Informationen geben.

Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an uns wenden:

Landesvorstand
Sabrina Kunz
0175/4143603

Bezirksgruppe Koblenz
Sascha Büch und Ralf Pörtner
0171/1574110 0152/56135304

Kreisgruppe Mayen
Pascal Rowald
02641/974-258

Kreisgruppe Neuwied-Altenkirchen
Yannick Seibert
02631/878-332

Kreisgruppe Westerwald-Rhein-Lahn
Florian Fries
02602/9226-340

Kreisgruppe Koblenz
Markus Landsrath
0261/103-2030

Landesvorsitzende Sabrina Kunz:

"Liebe Kolleg:innen, wir als GdP wollen zusammenstehen - jeden Tag. Das haben wir in diesen sehr herausfordernden Pandemiezeiten- auch seit der Personalratswahl im März dieses Jahres - mit unserer alltäglichen Arbeit belegt. Das geht mit euch besser, denn für eure Interessen sind wir da. Ihr setzt mit eurer erneuten Wahl ein Zeichen für Fairness, Toleranz, Wertschätzung und Anerkennung. Das ist nicht nur für uns wichtig, sondern auch für die Interessen unseres Berufsbildes. GdP - Leidenschaft für mehr! Das ist unser Versprechen an euch. Deswegen bitten wir euch bei den anstehenden Personalratswahlen erneut um eure Stimme und euer Vertrauen."

Landesvorstand und Bezirksgruppe Koblenz