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Tarifabschluss 2019

Wie geht es weiter?

Mainz.

Die Repräsentanten der GdP in den Dienststellen des Landes sind in diesen Tagen häufig mit der Frage konfrontiert, wie und wann die Einigung im Tarifstreit denn jetzt umgesetzt werden soll. Erstens für die Tarifbeschäftigten und zum Zweiten aber auch für die Beamtinnen und Beamten. Die GdP hat sich natürlich um Antworten bemüht. Diese Antworten sind derzeit möglich:

Tariferhöhung für die Tarifbeschäftigten zügig umsetzen?

Die Erklärungsfrist zum Tarifabschluss läuft erst am 30. April ab. Von daher wird vorher kein Auszahlungstermin offiziell kommuniziert werden können. Das Landesamt für Finanzen (LfF) trifft allerdings Vorbereitungen für einen dann zeitnahen Auszahlungszeitpunkt. Dieser wird dann so schnell wie möglich auf der Homepage des LfF veröffentlicht und per Newsletter mitgeteilt werden.

GdP-Tarifexperte René Klemmer: „Wir fordern, dass eine rückwirkende Auszahlung spätestens mit den Mai-Gehältern erfolgen wird.“

Besoldung und Versorgung systemgleich anheben und Abschlag zahlen?


Die GdP fordert, dass das Gesamtvolumen der Tarifeinigung mit der TdL systemgleich für die anstehenden Besoldungs- und Versorgungserhöhungen genutzt wird. Dies bedeutet, 3,2 % rückwirkend zum 1.1.2019, 3,2 % zum 1.1.2020 und 1,4 % zum 1.1.2021. Hinzu kommen die bereits von der Landesregierung angekündigten 2 % Erhöhung zum 01.07.2019 und zum 01.07.2020.
Für die Anwärterinnen und Anwärter müssen ebenfalls die Anwärterbezüge spürbar angehoben werden, um mit der Konkurrenz mithalten zu können. Wir gehen davon aus, dass sich der Ministerrat in der Aprilsitzung damit befassen wird. Anschließend wird das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt.

Heinz-Werner Gabler, Besoldungsfachmann der GdP: „Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch einige Zeit hinziehen wird, fordern wir die Landesregierung auf, nach der Ministerratsentscheidung die Möglichkeit von Abschlagszahlungen zu schaffen, damit die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen zeitnah auf dem Konto zu sehen sind.“