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GdP Information

Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zentrale gewerkschaftliche Themen

Am vergangenen Freitag traf sich der Landesvorstand der GdP in einer fünfstündigen Videokonferenz. Zentrale Themen waren der Umgang mit der Pandemie in der Landespolizei und die unterschiedlichen Berichte dazu aus dem gesamten Landesvorstand. Es entstanden die nachfolgenden Gedanken und Forderungen:

        · Die versorgungsrechtliche Absicherung von Polizeibeamten und -beschäftigten während einer Pandemie im Sinne des Infektionsschutzgesetzes muss schnellstmöglich gesetzlich geregelt werden. Erkranken Kolleginnen und Kollegen wegen der Art einer dienstlichen Verrichtung mit erhöhten Kontakthäufigkeiten, verminderten Schutzmöglichkeiten oder zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Pandemie, so sollte die Erkrankung als durch dienstlich veranlasste Verhältnisse verursachter Dienstunfall anerkannt werden. Die GdP wird dazu auf Bundes- und Landesebene konkrete Vorschläge zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes unterbreiten.

        · Die Landespolizei hat im ständigen Austausch mit Gremien, dem polizeiärztlichen Dienst und den Fachkräften für Arbeitssicherheit ein funktionierendes Hygiene- und Schutzkonzept entwickelt und stetig fortgeschrieben. Die relativ geringen Infektionszahlen in der Landespolizei deuten auf die Wirksamkeit der Maßnahmen hin. Es wurde gemeinsam mit den Personalräten ein Fürsorgeleitfaden entwickelt. Der GdP-Landesvorstand rät zusätzlich zur schnellstmöglichen Einführung eines flächendeckenden Schnelltestkonzepts. Da Schleswig-Holstein noch immer keine feste zweite Einsatzhundertschaft zur Verfügung hat, sind für eventuelle Großeinsätze modulare Einzeldiensthundertschaften unter Aufbrechen des Kohortenprinzips möglicherweise einzusetzen. Zeitgerechte und transparente Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzepte sind für geschlossene Einsätze vorzulegen und mit den Personalräten und Gremien abzustimmen. Hier sollten auch mögliche Isolationszeiten nach dem Einsatz für die durchmischten Kräfte eingeplant werden. Notfalls sollte bei der Kräfteplanung ausschließlich auf feststehende Einsatzhundertschaften zurückgegriffen werden, damit Kohorten nicht unnötig aufgebrochen werden.

        · Die GdP begrüßt die Regelungen der Landesregierung zur Übertragung des sogenannten Kinderkrankengeldes und flexible Sonderurlaubsmöglichkeiten bei Betreuungsbedarf. Die Umsetzung in der Praxis wird sehr unterschiedlich wahrgenommen. Die GdP schlägt dazu vor, die Zuständigkeit zumindest während der Pandemie auf die Behörden und Dienststellen vor Ort zu verlagern, um insbesondere in Schichtdienstsystemen die Möglichkeit einer angemessenen und vor allem schnellen Entscheidung nah bei den Kolleginnen und Kollegen zu treffen. Auch wenn es eingeschränkte Notbetreuungsmöglichkeiten in Kitas oder Schulen gibt, in der Pandemie ist es oft viel vernünftiger, die Kinder zuhause zu betreuen.

        · Die Entscheidung der Landespolizei, jetzt die Fortbildungslehrgänge weitestgehend zu suspendieren, findet volle Unterstützung im GdP-Landesvorstand.

        · Politisch und gesellschaftlich wird sehr kritisch um die Umsetzung der Impfkonzepte gerungen. Die vorbereiteten Ideen für die Landespolizei sollten schnellstmöglich beraten und veröffentlicht werden.

        · Unsere Auszubildenden und Studierenden erleben die Coronapandemie oft als erhebliche Belastung. Die PDAFB, die FHVD sowie die Lehrkräfte und Dozenten unternehmen viele Anstrengungen, auch digitale Ausbildung anzubieten. Es gibt Initiativen in der PDAFB unter psychologischer Beratung, den Auszubildenden Ängste und Sorgen in der Pandemie zu nehmen. Trotzdem scheitern noch viele Studenten und Auszubildende an diesen Bedingungen. Das ist sehr bedauernswert, weil wir jede geeignete Kollegin und jeden geeigneten Kollegen in der Landespolizei benötigen. Wir fordern noch einmal insbesondere die Politik auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Pandemiezeit ähnlich wie an anderen Hoch- und Fachhochschulen anzupassen. Eine mögliche Verlängerung oder Wiederholung von Ausbildungsabschnitten sollte rechtlich möglich werden. Damit ist gleichzeitig die Erwartung verbunden, dafür die zweifelsohne sachlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Es wird auch dann nicht jeder schaffen, aber einen Versuch wäre es wert! Wir haben nämlich keine besser geeigneten Bewerber und Bewerberinnen.

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