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Nachgefragt

Bereitschaftszeiten in der Abteilung 5 des LKA Schleswig-Holstein

GdP erfragt Sachstand beim Innenministerium

Kiel.

Ende 2019 reichten zwei Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein Rechtsschutzersuchen an uns. Hintergrund sind die Bereitschaftszeiten und deren Abrechnungen. Die aktuell zur Anwendung kommenden Regelungen sind nach Auffassung der GdP nicht mit dem Arbeitszeitrecht vereinbar.

Kurz vor Jahreswechsel führten Torsten Jäger, Andreas Kropius und Sven Neumann mit Landespolizeidirektor Michael Wilksen und dem Leiter des LKA Thomas Bauchrowitz ein intensives Gespräch.
Konsens war, dass die bisherigen Regelungen zu Bereitschaftszeiten innerhalb des LKA 5 überprüft werden müssen.

Sollte es in der Vergangenheit eine zu geringe Anrechnung von Bereitschaftszeiten gegeben haben, würden diese nachvergütet werden. Zunächst müsse aber ein rechtskonformer Weg gefunden werden, damit die Bereitschaftszeiten nach EU-Arbeitszeitrecht geleistet werden können.


Das Thema sei derzeit in intensiver Bearbeitung, teilte Jörg Rieckhof, seit Mai Stellvertretender Leiter des Personalreferates im Innenministerium, auf Anfrage der GdP mit. Aktuell würden Abstimmungen mit dem LPA 3 und der Leitung des LKA 5 bzw. den Leitungen der betroffenen Organisationseinheiten laufen. „Noch in 2020 wird es Entscheidungen geben“, kündigte Rieckhof an.

Die GdP wird sich weiter mit der Problematik beschäftigen. „Wir erwarten, dass die Ergebnisse auch mit den zuständigen Personalräten abgestimmt werden“, so der Stellvertretende Landesvorsitzende Sven Neumann.
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