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GdP fordert: Echte Bereitschaft bei SEK und MEK mit 50 % vergüten!

Ansprüche aus den Jahren 2016 bis 2019 gehen nicht verloren

Kiel.

Nach einem Gespräch des GdP Landesvorsitzenden Torsten Jäger und seinen Stellvertre-tern Andreas Kropius und Sven Neumann mit Landespolizeidirektor Michael Wilksen und dem Direktor des Landeskriminalamtes Thomas Bauchrowitz entschied der stellvertretende Leiter der Polizeiabteilung Jürgen Anhalt: Ansprüche aus den Jahren 2016 bis 2019 gehen nicht verloren

Gute Nachricht für alle Kolleginnen und Kollegen von SEK und MEK kurz vor Weihnachten: Ihr Anspruch, die sogenannte „Bereitschaftswoche“ statt wie zurzeit üblich mit 15 %, fortan und rückwirkend mit 50 % der Arbeitszeit zu vergüten, wird endlich ernsthaft geprüft. Hintergrund sind zwei laufende GdP-Rechtschutzanträge, die den Stein nun weiter ins Rollen gebracht haben.

Für die Zeit der Prüfung wird laut Mitteilung der Verwaltung auf die sogenannte Einrede der Verjährung verzichtet. Damit ist es nicht erforderlich, dass die Kollegen zum Ende dieses Jahres einzelne Widersprüche gegen Besoldungsmitteilungen einlegen und Feststellungsanträge stellen müssen. Torsten Jäger dazu: „Nach juristischer Beratung steht es für uns fest: Die bei unseren Spezialeinheiten geleisteten Bereitschaftsdienste sind echte „Bereitschaftsdienste“ nach dem Arbeitszeiterlass in der Landespolizei Schleswig-Holstein vom 02.01.2019 und entsprechend mit 50 % - auch rückwirkend - zu vergüten!“

So sind die Angehörigen von SEK/MEK per Erlass über die Spezialeinheiten Schleswig-Holstein aufgefordert, eine ständige taktische Einsatzgruppe 24/7 zu stellen. Regelmäßig werden notwendige Reaktionen der Spezialeinheiten durch Bereitschaftsdienste abgedeckt, um eine sehr schnelle, flächendeckende Reaktion zu ermöglichen.

Jäger: „Ich bin zuversichtlich, dass auch für die Kolleginnen und Kollegen von SEK und MEK eine gemeinsam getragene arbeitszeitrechtskonforme Lösung erarbeitet wird, die den höchsten taktischen Anforderungen an die Spezialeinheiten und den Ansprüchen der Betroffenen gerecht wird. Hier müssen in 2020 entsprechende Lösungen gefunden werden.“
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