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NACHGEFRAGT

Zusätzliche Beschwerdestelle“ für die Beschäftigten der Landespolizei im Innenministerium

"Innenminister Grote: „Auch das Vorschlagswesen ist mit zu etablieren“ - Polizeibeauftragte El Samadoni: „Optimale Ergänzung“

Kiel.

In einem Interview mit den Kieler Nachrichten hat Innenminister Hans-Joachim Grote von Plänen berichtet, eine neue „Beschwerde- und Beteiligungsstelle“ für die 7700 Beschäftigten der Landespolizei im Innenministerium einrichten zu wollen. Die Aussagen des Ministers haben zu Diskussionen und Fragestellungen aus der Kollegenschaft geführt und waren deshalb auch Gegenstand eines Gesprächs mit dem GdP-Landesvorsitzenden Torsten Jäger und dem Stellvertretenden Landesvorsitzende Sven Neumann (Foto).

GdP-Landesredakteur Thomas Gründemann hat die Fragen aufgenommen, gebündelt und an den Innenminister gerichtet:

  • Herr Minister Grote, wo im Innenministerium soll diese neue „Beschwerde- und Beteiligungsstelle“ eingerichtet werden?

Grote: Inhalt, Umfang, Name und Zuordnung wird mit dem zuständigen Staatssekretär, der Amtschefin, der neuen Polizeiführung und dem Personalrat abgestimmt und anschließend umgesetzt.

  • Wem ist diese Stelle unterstellt und wem soll sie berichten? Gibt es die Garantie auf Vertraulichkeit? Wie wollen Sie mögliche Abgrenzungen zu bisherigen Institutionen, wie Personalräten oder der Polizeibeauftragten beschreiben? Wie wirkt sich nach Ihrer Einschätzung die Beschwerdestellung auf die Vertrauensstellung von Vorgesetzten aus?

Grote: Auch diese Fragen werde ich mit dem zuständigen Staatssekretär, der Amtschefin, der neuen Polizeiführung und dem Personalrat erörtern. Eins sage ich jetzt bereits ganz klar: Die Stellung von Dienstvorgesetzten im Bereich LPA und LKA wird durch diesen Aufgabenbereich nicht beeinträchtigt oder eingeschränkt. Es ist das Ziel, eine zentrale Anlaufstelle außerhalb der bestehenden Führungsstrukturen zu schaffen. Die Vertraulichkeit hat dabei absolute Priorität. Es geht mir dabei nicht primär um das Thema Beschwerde. Auch das Thema Vorschlagswesen ist mit zu etablieren.

  • Hat es sich bei der „Beschwerde- und Beteiligungsstelle“ um eine Einzelperson oder um eine Gruppe? Wie soll diese Gruppe gegebenenfalls personell zusammengesetzt sein? Wer soll den Vorsitz haben?

Grote: Die Frage, wie ein solcher Aufgabenbereich ausgestattet und wie er organisiert wird, wird Gegenstand eines gemeinsamen Diskussionsprozesses mit den Genannten sein.

  • Was soll diese Stelle nach Einrichtung konkret leisten?

Grote: Ich wünsche ich mir eine zentrale, hierarchieunabhängige Anlaufstelle für Anliegen und Anregungen von Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Polizei. Deren Inhalt, Umfang und Zuordnung wird Gegenstand der Diskussion mit der neuen Polizeiführung und dem Personalrat sein.

  • Wer soll sich an diese Stelle wenden können?

Grote: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter aus dem Bereich der Landespolizei.

  • Soll diese Stelle auch anonyme Hinweise entgegennehmen und bearbeiten?

Grote: Inhalt, Umfang und Zuordnung werden mit der neuen Leitung der Landespolizei und dem Personalrat abgestimmt.

Auch die „Landesbeauftragte für die Landespolizei“ Samiah El Samadoni hat sich gegenüber der GdP zu den Plänen des Innenministeriums geäußert:

„Ich halte es für ein sehr wichtiges Signal für alle Polizeibeschäftigten, das eigene Beschwerde- und Beteiligungsmanagement, das unabhängig vom Dienstweg offen steht, innerhalb der Landespolizei zu stärken. Dieses Beschwerdewesen sollte meines Erachtens unmittelbar im Innenministerium verortet sein“, so El Samadoni.

Es sei ja auch ihre Aufgabe als Polizeibeauftragte, gegebenenfalls strukturelle Verbesserungen vorzuschlagen. Insofern könne sie diese Initiative des Innenministers nur ausdrücklich unterstützen. Idealerweise solle nach ihrer Auffassung auch über das Beschwerdemanagement bei Bürgerbeschwerden nachgedacht werden. Diese Beschwerden würden überwiegend in den einzelnen Polizeidirektionen oder den Ämtern bearbeitet.

Es gebe dabei sehr große Unterschiede, wie mit den Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert werde. Einige Polizeidirektionen machten das geradezu vorbildlich.

Wenn sich mit diesen Direktionen eine Zusammenarbeit mit der Polizeibeauftragten in einzelnen Beschwerdefällen ergebe, kann diese Kooperation nur als sehr erfolgreich beschrieben werden. Vielleicht könnte man hierzu einen Austausch unter den Direktionen befördern und voneinander lernen. El Samadoni weiter:

„Ich bin davon überzeugt, dass es eine optimale Ergänzung darstellt, ein internes Beschwerdemanagement zu installieren und gleichzeitig die Möglichkeit zu haben, über die unabhängige Polizeibeauftragte eine Eingabe zu machen“.

Je nach Fallkonstellation könne der eine oder auch der andere Weg aus Sicht der Betroffenen der geeignetere sein. In Anbetracht die Vielzahl von Bürgerbeschwerden und Eingaben von Polizeibeschäftigten ermögliche diese gegenseitige Ergänzung ein effizientes Arbeiten in beiden Bereichen.

Ein baldiger Austausch der Polizeibeauftragten mit Vertretern des Geschäftsführenden Landesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei ist vereinbart worden.

Text/Foto: Thomas Gründemann

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