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GdP aktuell - Nachgehakt

"Rückkehr nur, wenn gesundheitliche Gefährdung dauerhaft ausgeschlossen ist"

Innenministerium reagiert auf Kritik der GdP zu Schimmelpilz auf der Polizeistation Neumünster Mitte - Antworten auf GdP-Anfrage

Neumünster.

Vor rund zwei Wochen wurde in den hiesigen Medien von einem Schimmelbefall in den Räumen der Polizeistation Neumünster Mitte (Foto) berichtet. In der Berichterstattung hatte die Regionalgruppe Schleswig-Holstein Mitte der Gewerkschaft der Polizei mit Blick auf die Beschäftigten den Umgang Führungsverantwortlicher mit dem Problem auf der Polizeistation kritisiert. Dabei war auf die mit Schimmelbefall verbundenen Gesundheitsgefahren hingewiesen worden.

In der vergangenen Woche hat sich GdP-Landesredakteur Thomas Gründemann mit Fragen an das Innenministerium gewandt und nachfolgende Antworten erhalten.
    • War das Innenministerium über die Zustände bei der Polizeistation Mitte in Neumünster informiert?

Innenministerium: Das Innenministerium erhielt erste Hinweise am 08. Mai 2019. Zuvor wurde bereits im Januar 2018, also kurz nach dem Neubezug des Dienstgebäudes in der Parkstraße 20, seitens des polizeilichen Betriebsmediziners eine Untersuchung des Gebäudes gefordert, da es Hinweise auf einen vorherigen Wasserschaden gab. Warum diese Untersuchung zunächst unterblieb, ist Bestandteil noch laufender Prüfungen. Im April 2018 gab es einen witterungsbedingten Wasserschaden im Keller der Liegenschaft. Daraufhin fanden umfangreiche Untersuchungen zur Feststellung etwaiger Folgeschäden statt. Im Ergebnis kam es im November 2018 zur Freimessung hinsichtlich der Feuchtigkeit durch die GM.SH. Dann wurde im Februar 2019 eine Unebenheit im Fußboden des Erdgeschosses festgestellt und die GM.SH mit der Mängelbeseitigung beauftragt. Am 8. Mai 2019 erfolgte die Öffnung des Fußbodenbelages in dem betroffenen Bereich, bei der Schimmelbefall entdeckt wurde.
    • Hat sich das Innenministerium inzwischen ein Bild von der Situation und den Zuständen bei der Polizeistation verschaffen können?

Innenministerium: Seit Bekanntwerden des Schimmelbefalls hat sich das Innenministerium aktiv eingeschaltet. So wurde an Ortsbegehungen teilgenommen. Zwischen den Beteiligten wurden die Prozesse begleitet bzw. zum Teil auch koordiniert und gesteuert.
    • Welchen Eindruck hat das Innenministerium dabei gewonnen? Können Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeistation ausgeschlossen werden?

Innenministerium: Die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben oberste Priorität. Der Betriebsmediziner hat allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen deshalb eine freiwillige Blutuntersuchungsmöglichkeit angeboten. Bis auf eine Blutprobe liegen alle Ergebnisse vor. Demnach wurde in keinem Fall eine Erkrankung auf Grund der Schimmelbelastung festgestellt. In einem Fall wurden allerdings entsprechende Antikörper nachgewiesen. Mittlerweile wurde ein ergänzendes Gutachten veranlasst, welches zur Bewohnbarkeit bzw. der Nutzung des Gebäudes weitere Auskünfte geben kann. Eine Rückkehr wird es nur geben, wenn jegliche gesundheitliche Gefährdung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dauerhaft ausgeschlossen ist.
    • Was ist in der Angelegenheit seitens des Innenministeriums veranlasst worden beziehungsweise was beabsichtigt das Innenministerium, in der Angelegenheit zu unternehmen?

Innenministerium: Nach der Feststellung einer Schimmelpilzbelastung im Bereich des Fußbodens im Erdgeschoss am 8. Mai 2019 wurde der Dienstbetrieb unverzüglich eingestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit in einer anderen Liegenschaft (Hansaring 122) untergebracht. Die Mitarbeiterschaft wurde in den folgenden beiden Tagen über die ersten Feststellungen und das weitere Vorgehen informiert. Parallel zu den bereits veranlassten Messungen und dem oben erwähntem Gutachten wurde eine Objektrecherche als optionale Lösung zugunsten kürzerer Verfahrenswege veranlasst.
    • Die Gesundheitsbeeinträchtigung durch Schadstoffe in Dienstgebäuden wiederholt sich leider im Laufe der Jahre. Das Versorgungsrecht hilft den Betroffenen in der Regel nicht weiter, Dienstunfälle werden nicht anerkannt. Wie wollen Sie mit der Fürsorge für Betroffene tatsächlich und rechtlich umgehen?

Innenministerium: Die Landespolizei bietet die notwendigen medizinischen Maßnahmen über die Heilfürsorge und über den kurativen Bereich des polizeiärztlichen Dienstes. Zudem gibt es aus dem Bereich der Arbeits-/Betriebsmedizin Steuerungsmöglichkeiten für notwendige/mögliche Untersuchungsverfahren mit ggf. erforderlicher Betreuung der betroffenen Personen.
    • Mit Wohlwollen reagierte die GdP-Regionalgruppe auf die Signale aus Kiel: „Wir sind beruhigt, dass das Innenministerium die hohe Sensibilität und Bedeutung der Angelegenheit offenbar erkannt und sich des Problems angenommen hat. Das stärkt die Hoffnung, dass damit alles getan wird, um Gesundheitsgefahren und -beeinträchtigungen für die Kolleginnen und Kollegen zu vermeiden“, stellte Ulrich Bahr (Foto) fest.
Text/Foto (1): Thomas Gründemann


Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein e.V.,
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel, Telefon 0431-17091, Telefax 0431-17092,


E-Mail: gdp-schleswig-holstein@gdp.de, 18. Juli 2019 –Nr. 050/2019 (XXXI)
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