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Newsletter der Tarifkommission

Neue Eingruppierungsbestimmungen für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik ab dem 01.01.2021

Für die Tarifbeschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik gelten ab dem 01.01.2021 neue Eingruppierungsbestimmungen (neuer Abschnitt 11 Teil II der Entgeltordnung).

      • Wer Tarifbeschäftigter in der Informations- und Kommunikationstechnik im tariflichen Sinne ist, geht aus den Vorbemerkungen zum neuen Abschnitt 11 Teil II der Entgeltordnung hervor.
      • Stellen die Beschäftigten fest, dass ihnen aufgrund der Änderungen des neuen Abschnitts 11 Teil II der Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe zusteht, sind sie auf ihren schriftlichen Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich gemäß § 12 TVL ergibt (§ 29d Abs. 2 TVÜ-L).
      • Den vorgenannten Antrag auf tarifrichtige Eingruppierung können die Betroffenen in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 rückwirkend zum 01.01.2021 stellen.
      • Nach Ablauf der hälftigen Antragsfrist am 30.06.2021 möchten wir euch daran erinnern, diesen Antrag jetzt zu stellen, soweit dies nicht bereits geschehen ist.
      • Ein Musterantrag liegt diesem Newsletter zur Orientierung bei.


      Für weitere Fragen steht die Tarifkommission jederzeit gern zur Verfügung,
      ruft uns einfach mal an oder mailt uns!


      Viele Grüße eure Tarifkommission
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