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GdP Information

Offenbar Durchbruch in der Dienstpostenbewertung

Die vielfältigen Bemühungen der Gewerkschaft der Polizei und der Personalräte in der Landespolizei führen zum Erfolg: Jeder Arbeitsplatz dieser Landespolizei bietet zukünftig die Möglichkeit, nach A 11 besoldet zu werden. Schon zum Februar, aber auch im Laufe dieses Jahres, soll nach dem neuen System befördert werden.

Zusammen mit der Steigerung der A 11-Haushaltsstellen werden dadurch spürbare Verbesserungen für prüfungsfreie Aufsteiger aus dem ehemaligen mittleren Dienst, aber auch für an der FHVD in Altenholz ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen aus Schutz-, Kriminal- und Wasserschutzpolizei bedeuten. Damit ist faktisch eine Durchlässigkeit der Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer Dienst) bis zur Besoldungsgruppe A 11 ermöglicht.

        Der Stellvertretende Landesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Landespolizei Andreas Kropius: „Mit diesen Verbesserungen in der Dienstpostenbewertung werden sich auch die Stehzeiten zu A 9 und A 9Z verkürzen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass Pensionierungen in der Landespolizei mindestens aus den Ämtern A 9Z /A 10 erfolgen.“

        Nach der von der GdP erreichten Umsetzung des Einstiegsamtes A 8 im mittleren Dienst und des sich umsetzenden Strukturpaketes kann es jetzt deutlich vorangehen.
        So haben sich die Haushaltsstellen in den letzten 10 Jahren beispielsweise wie folgt entwickelt:


        Haushalt 2010Haushalt 2020
        A 16 LPD/LKD12 (kein Z)18 (8 x Z)
        A 15 PD/KD3044
        A 14 POR/KOR3352
        A 13 PR/KR1918
        A 13 EPHK/EKHK143 (kein Z)271 (29 x Z)
        A 12 PHK/KHK286513
        A 11 PHK/KHK6921308

        Die tatsächlichen Beförderungsabstandsfristen haben sich in fast allen Bereichen verkürzt. Torsten Jäger, GdP Landesvorsitzender: „So wird die jetzige Entscheidung zur A 11-Trächtigkeit zeitnah positive Auswirkungen unterhalb und oberhalb von A 11 haben. Ziel muss es sein, dass in Altenholz ausgebildete Kolleginnen und Kollegen in ihrem Berufsleben mindestens A 13 erreichen können.“
        Die GdP setzt sich zudem für die Verbesserung der Spitzenbesoldung gerade im Abgleich mit anderen Bereichen der Landesverwaltung ein. So müssen die B-Besoldung in den Behördenleitungen zum Standard und die Zulagenmöglichkeit bei A 13 erweitert werden. Ebenso sollte die Durchlässigkeit in der Laufbahngruppe 2 bis A 14 ermöglicht werden.
        Die GdP war die einzige Gewerkschaft, die sich auf Bitte der Landespolizei konstruktiv mit einer Stellungnahme zur Verbesserung der Dienstpostenbewertung eingebracht hat.
        Im GdP-Positionspapier des Landesvorstandes und der Stellungnahme aus 2019 im Rahmen des Projektes zur Fortentwicklung in der Landespolizei – ProFiL - waren folgende Forderungen enthalten, die jetzt in großen Teilen umgesetzt werden sollen:

        · Die Besoldung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten muss leistungs- und anforderungsgerecht sein!
          · Polizeivollzugsarbeit ist Arbeit des gehobenen und höheren Dienstes. Die GdP hält an ihrer Auffassung zur Zweigeteilten Laufbahn fest und verweist auf das Kienbaum-Gutachten.
            · Stellenbesetzungs- und damit verbundene Beförderungssysteme sollten den Grundsätzen der Verwaltungsvereinfachung dienen! Aufwendige Stellenbesetzungsverfahren sollten nur bei zwingender Notwendigkeit angewandt werden.
              · Die Dienstposten G und F würden auf Behörden- bzw. amtsinterner Ebene über Beurteilungsverfahren besetzt werden. In diese Dienstposten sind Einweisungen vom mittleren und gehobenen Dienst möglich. Sie bieten auch für den mittleren Dienst die Perspektive bis A 11.
                · Die berechtigten Möglichkeiten, im mittleren Dienst das Statusamt A 11 zu erreichen, müssen zusätzlich geschaffen werden. Diese zusätzlichen Möglichkeiten dürfen nicht zu Lasten der Ernennungen im gehobenen Dienst mit Fachhochschulabschluss führen und müssen in diesem Bereich zu deutlichen Verbesserungen in der Struktur führen. Bisherige Dienstposten im gehobenen Dienst sind aufzuwerten.
                  · Die Dienstposten A 12 und oberhalb müssen deutlich in der Quantität erweitert werden. Der Aufwand eines Studiums muss sich lohnen, die konkrete und verlässliche Erreichbarkeit der Statusämter
                  A 12 und A 13 muss gewährleistet werden. Darüber hinaus muss eine Durchlässigkeit im ehemaligen gehobenen Dienst bis A 14 und im höheren Dienst bis in die B-Besoldung angestrebt werden.

                  Der Landesvorstand
            Zum Flugblatt als pdf-Datei
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