GdP Information
Offenbar Durchbruch in der Dienstpostenbewertung
Zusammen mit der Steigerung der A 11-Haushaltsstellen werden dadurch spürbare Verbesserungen für prüfungsfreie Aufsteiger aus dem ehemaligen mittleren Dienst, aber auch für an der FHVD in Altenholz ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen aus Schutz-, Kriminal- und Wasserschutzpolizei bedeuten. Damit ist faktisch eine Durchlässigkeit der Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer Dienst) bis zur Besoldungsgruppe A 11 ermöglicht.
Der Stellvertretende Landesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Landespolizei Andreas Kropius: „Mit diesen Verbesserungen in der Dienstpostenbewertung werden sich auch die Stehzeiten zu A 9 und A 9Z verkürzen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass Pensionierungen in der Landespolizei mindestens aus den Ämtern A 9Z /A 10 erfolgen.“
Nach der von der GdP erreichten Umsetzung des Einstiegsamtes A 8 im mittleren Dienst und des sich umsetzenden Strukturpaketes kann es jetzt deutlich vorangehen.
So haben sich die Haushaltsstellen in den letzten 10 Jahren beispielsweise wie folgt entwickelt:
Haushalt 2010 | Haushalt 2020 | |
A 16 LPD/LKD | 12 (kein Z) | 18 (8 x Z) |
A 15 PD/KD | 30 | 44 |
A 14 POR/KOR | 33 | 52 |
A 13 PR/KR | 19 | 18 |
A 13 EPHK/EKHK | 143 (kein Z) | 271 (29 x Z) |
A 12 PHK/KHK | 286 | 513 |
A 11 PHK/KHK | 692 | 1308 |
Die tatsächlichen Beförderungsabstandsfristen haben sich in fast allen Bereichen verkürzt. Torsten Jäger, GdP Landesvorsitzender: „So wird die jetzige Entscheidung zur A 11-Trächtigkeit zeitnah positive Auswirkungen unterhalb und oberhalb von A 11 haben. Ziel muss es sein, dass in Altenholz ausgebildete Kolleginnen und Kollegen in ihrem Berufsleben mindestens A 13 erreichen können.“
Die GdP setzt sich zudem für die Verbesserung der Spitzenbesoldung gerade im Abgleich mit anderen Bereichen der Landesverwaltung ein. So müssen die B-Besoldung in den Behördenleitungen zum Standard und die Zulagenmöglichkeit bei A 13 erweitert werden. Ebenso sollte die Durchlässigkeit in der Laufbahngruppe 2 bis A 14 ermöglicht werden.
Die GdP war die einzige Gewerkschaft, die sich auf Bitte der Landespolizei konstruktiv mit einer Stellungnahme zur Verbesserung der Dienstpostenbewertung eingebracht hat.
Im GdP-Positionspapier des Landesvorstandes und der Stellungnahme aus 2019 im Rahmen des Projektes zur Fortentwicklung in der Landespolizei – ProFiL - waren folgende Forderungen enthalten, die jetzt in großen Teilen umgesetzt werden sollen:
· Die Besoldung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten muss leistungs- und anforderungsgerecht sein!
A 12 und A 13 muss gewährleistet werden. Darüber hinaus muss eine Durchlässigkeit im ehemaligen gehobenen Dienst bis A 14 und im höheren Dienst bis in die B-Besoldung angestrebt werden.
- Der Landesvorstand
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