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GdP Information

Verpflegungsgeld - Probleme beseitigt

Eutin.

Vor zwei Wochen haben wir über Probleme bei der Rückerstattung von Verpflegungsgeld für diejenigen informiert, die mit Ablauf des Monats Januar ihre Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst beendet hatten. So war von einigen Kolleginnen und Kollegen bei der Prüfung ihrer Verdienstabrechnung festgestellt worden, dass beim „Jahreswert Verpflegungsgeld“ 240 Euro abgerechnet worden waren, obwohl sie die Ausbildung beendet und folglich keine Verpflegung an der PD AFB mehr in Anspruch genommen hatten.

Sofort hatte die GdP sich der Angelegenheit angenommen und mit dem DLZP Kontakt aufgenommen. Er wurden verschiedene Telefonate geführt, unter anderem mit deren Leiterin Silke Ruck.

Nun der aktuelle Sachstand:
      · Der SB 32 der PD AFB meldet, dass mittlerweile alles geregelt sei. 
      ·
      Spätestens ab Juni sollten die Beträge nicht mehr einbehalten werden.
      ·
      Die Rückzahlungen sind komplett veranlasst worden.

Für die unbürokratische Abwicklung danken wir dem Sachbereich 32 der PD AFB in Eutin!


Von einer betroffenen Kollegin haben wir darüber hinaus in Erfahrung bringen können, dass offenbar aufgrund von Krankheitsfällen seit dem Herbst 2018 kein Verpflegungsgeld zurückgezahlt worden sei. Dies sei allerdings inklusive der 120 Euro vom Februar bereits im März zurückgezahlt worden. Diese Rückzahlung tauchte leider in keiner der Abrechnungen auf. 
Bei dem Großteil des Jahrgangs scheint jedoch alles richtig abgerechnet worden zu sein. Nur vereinzelte Kolleginnen und Kollegen hatten weiterhin monatlich den vollen Betrag abgebucht bekommen. 

Der Landesvorstand


Text/Foto: Thomas Gründemann
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