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GdP-Musterantrag: 1:1 Anerkennung von Bereitschaftszeiten in geschlossenen Einsätzen

Düsseldorf.

Mit Erlass vom 17. 2. 2014 (Az.403-42.02.03) hat das Innenministerium entschieden, dass für die im Rahmen der Castor-Transporte zwischen den Jahren 2005 bis 2011 eingesetzten Polizistinnen und Polizisten aus NRW die geleisteten Bereitschaftszeiten nachträglich in voller Höhe als Freizeitausgleich gewährt werden sollen. Für andere Einsätze soll dies jedoch nicht gelten.

Wie die GdP bereits in der Info vom 27. Januar 2014 mitgeteilt hat, setzt sich die GdP-NRW weiterhin für die 1:1 Anerkennung von Bereitschaftszeiten in allen länderübergreifenden  geschlossenen Einsätzen ein und führt ein Musterverfahren.

Damit betroffene Kollegen hiervon profitieren können, müssen sie die 1:1 Abgeltung ihrer Bereitschaftszeiten in länderübergreifenden geschlossenen Einsätzen weiterhin einfordern. Der Antrag ist über die GdP-Kreisgruppen oder die Geschäftsstelle des Landesbezirks NRW verfügbar.
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