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Jetzt Musterantrag stellen - 10 Minuten Rüstzeit pro Schicht!

Jetzt Musterantrag stellen - 10 Minuten Rüstzeit pro Schicht! Foto: GdP

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf haben Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte einen Anspruch darauf, die persönlichen Ausrüstungsgegenstände innerhalb der Arbeitszeit anlegen zu können. Sofern die Beamten von Schichtbeginn bis Schichtende fertig aufgerüstet sein müssen, erbringen sie pro Schicht zusätzliche regelmäßige Arbeitszeit im Umfang von 10 Minuten. Das Verfahren ist mit Rechtsschutz der GdP betrieben worden. Falls das Oberverwaltungsgericht in Münster einem Antrag der Kreispolizeibehörde Wesel folgt und gegen das Urteil Berufung zulässt, könnte es in dem bereits seit Jahren anhängigen Rechtsstreit endlich zu einer landesweit verbindlichen Entscheidung kommen.

Auf Initiative des Hauptpersonalrates der Polizei hat das Innenministerium bereits zugesagt, das Verfahren in diesem Fall als Musterverfahren durchzuführen. Mehr Infos dazu hat die GdP in einem Beamten-Info zusammengestellt.

Beamten-Info 10 Minuten Rüstzeit pro Schicht
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